Was ist ein Hypothekarkredit?
Bei einem Hypothekarkredit dient eine Liegenschaft als Sicherheit für die Bank. In Österreich wird dafür üblicherweise ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen. Der Begriff wird bei Wohnfinanzierungen oft nahezu synonym mit Immobilienkredit verwendet, beschreibt aber vor allem die Besicherung.
Wie das Pfandrecht funktioniert
Die Bank erhält eine grundbücherlich abgesicherte Forderungsposition. Bei mehreren Pfandrechten ist der Rang wichtig. Die eingetragene Pfandsumme kann vom ausbezahlten Kreditbetrag abweichen und sollte im Kredit- und Pfandvertrag nachvollzogen werden.
Warum der Beleihungswert wichtig ist
Die Bank übernimmt nicht zwingend den Kaufpreis als Sicherheitenwert. Sie bewertet das Objekt nach internen und aufsichtsrechtlichen Regeln. Je höher der Kredit im Verhältnis zum anerkannten Wert, desto höher ist die Beleihung.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen können
Bei grundbücherlicher Besicherung können Pfandrechtsgebühr, Beglaubigung und Kosten der Vertragserrichtung bzw. Treuhand relevant sein. Die konkrete Höhe hängt von der Transaktion ab.
Praxis: Kaufpreis, Bankwert und Pfandrecht sind drei verschiedene Größen
Eine Immobilie wird um 450.000 Euro gekauft. Die Bank kann sie intern beispielsweise nur mit 420.000 Euro als relevanten Sicherheitenwert ansetzen. Ein Kredit über 400.000 Euro entspricht dann nicht 88,9 % des Kaufpreises, sondern rund 95,2 % dieses angenommenen Bankwerts. Das kann die Finanzierung wesentlich verändern.
Zusätzlich wird im Grundbuch eine Pfandsumme eingetragen, die nicht zwingend exakt dem ausbezahlten Kredit entspricht. Kreditnehmer sollten deshalb Kaufpreis, Kreditbetrag, Bewertungswert und eingetragene Pfandsumme getrennt lesen und sich Unklarheiten erklären lassen.
Vor Unterschrift prüfen
- Rang des Pfandrechts
- eingetragene Pfandsumme
- Kosten der Eintragung
- Bedingungen einer späteren Freigabe oder Löschung
- zusätzliche Sicherheiten neben der Immobilie
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 14. August 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.