Einnahmen minus Lebenshaltung minus Verpflichtungen
Die Bank stellt regelmäßige Einnahmen den laufenden Ausgaben gegenüber. Dazu gehören Lebenshaltung, Wohnen, Versicherungen, Kinder, Mobilität, bestehende Kredite und weitere Verpflichtungen. Banken können für bestimmte Ausgaben interne Pauschalen oder Mindestansätze verwenden.
Die 40-%-Schuldendienstquote
Die FMA nennt weiterhin maximal 40 % des Jahres-Nettoeinkommens als Richtwert für die Schuldendienstquote. Das ist kein persönliches Komfortbudget. Ein Haushalt mit hohen Kinder-, Auto- oder Energiekosten kann bereits deutlich darunter an seine Grenze kommen.
Warum Ihre eigene Rechnung wichtiger ist
Erstellen Sie eine zweite, private Haushaltsrechnung mit realen Kontodaten der letzten Monate. Ergänzen Sie jährliche Ausgaben, Urlaube, Reparaturen und Rücklagen. So vermeiden Sie, dass die Finanzierung zwar bankfähig, aber im Alltag zu knapp ist.
Stresstest einbauen
Prüfen Sie die Rate bei höherem Zinssatz, zeitweiser Teilzeit, Karenz oder größeren Instandhaltungskosten. Eine robuste Finanzierung sollte nicht bereits bei der ersten ungeplanten Ausgabe kippen.
Praxis: Bankrechnung und private Realität nebeneinanderstellen
Angenommen, ein Paar hat 5.000 Euro Nettohaushaltseinkommen. 40 % davon wären 2.000 Euro. Daraus folgt aber nicht, dass eine Kreditrate von 2.000 Euro automatisch sinnvoll ist. Kommen zwei Kinder, zwei Autos, hohe Pendelkosten und 500 Euro monatliche Rücklage für Haus und Auto hinzu, kann die persönliche Zielrate deutlich niedriger liegen.
Erstellen Sie deshalb zwei Tabellen: eine banknahe Haushaltsrechnung und eine persönliche Komfortrechnung. Für die Kaufentscheidung sollte der niedrigere tragfähige Wert maßgeblich sein.
Jährliche Kosten auf Monate umlegen
Versicherungen, Service, Urlaube, Schulkosten, Reparaturen und Mitgliedschaften werden oft jährlich bezahlt. Teilen Sie diese Beträge durch zwölf, sonst wirkt das Monatsbudget künstlich besser.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 14. August 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.