Pfandrecht an der Immobilie
Die zentrale Sicherheit bei einem Hypothekarkredit ist das Pfandrecht im Grundbuch. Es verschafft der Bank im Sicherungsfall Zugriff auf den Verwertungserlös nach Maßgabe von Rang und Vertrag.
Weitere mögliche Sicherheiten
- Verpfändung von Spar- oder Wertpapiervermögen
- zusätzliche Liegenschaften
- Bürgschaften oder Mitschuldner
- Abtretungen bzw. Versicherungen in bestimmten Modellen
Welche Sicherheiten verlangt werden, hängt vom Risikoprofil und Bankmodell ab.
Zusätzliche Sicherheit ist nicht kostenloses Eigenkapital
Wenn Eltern ihr Haus zusätzlich verpfänden oder jemand bürgt, wird reales Vermögen bzw. eine reale Haftung eingebunden. Diese Entscheidung sollte rechtlich und familiär genauso ernst genommen werden wie der eigentliche Kredit.
Wann Sicherheiten wieder freigegeben werden
Eine spätere Freigabe ist nicht automatisch garantiert. Wer mit einer zeitlich begrenzten Zusatzsicherheit plant, sollte die Bedingungen bereits vor Vertragsabschluss schriftlich klären.
Praxis: Elternhaus als zusätzliche Sicherheit
Ein häufiges Modell ist, dass Eltern ihr unbelastetes oder gering belastetes Haus zusätzlich verpfänden, damit das Kind weniger eigenes Kapital benötigt. Aus Banksicht kann das die Besicherung verbessern. Für die Familie entsteht aber ein echtes Haftungsrisiko: Bei schweren Zahlungsproblemen kann auch das zusätzliche Objekt betroffen sein.
Deshalb sollte die Zusatzsicherheit nicht nur „für die Bank“ unterschrieben werden. Höhe, Rang, Freigabekriterien und mögliche Haftung gehören rechtlich verstanden und schriftlich festgehalten.
Gute Frage für den Kreditvertrag
„Ab welchem Kreditstand oder welcher Beleihungsquote wird die zusätzliche Sicherheit wieder freigegeben?“ Wenn die Antwort nur mündlich erfolgt, sollte sie vor Abschluss schriftlich präzisiert werden.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 14. August 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.