Sanieren · Stand September 2026

Sanierung finanzieren: Kredit, Förderung und Reserve

80.000 Euro Sanierung über 15 Jahre kosten als hypothekarisch besicherter Wohnbaukredit rund 103.000 Euro, als Konsumkredit rund 143.000 Euro. Der Unterschied liegt allein am Zinssatz, und die Bundesförderung, mit der viele noch rechnen, ist seit Juli 2026 ausgeschöpft.

Wohnbaukredit Ø3,54 %
Konsumkredit Ø8,70 %
Sanierungsbonus Bundeingestellt
Handwerkerbonusausgelaufen

OeNB Neugeschäft Juli 2026, sanierungsoffensive.gv.at, WKO. Landesförderungen laufen weiter.

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Welche Kreditart passt zur Sanierung?

Für eine Sanierung gibt es drei Wege zur Bank, und sie unterscheiden sich vor allem im Zinssatz. Der günstigste ist die Aufstockung oder Neuaufnahme eines Hypothekarkredits, also eines Wohnbaukredits mit Pfandrecht auf der Immobilie. Die OeNB weist dafür im Juli 2026 einen Durchschnittszinssatz von 3,54 Prozent im Neugeschäft aus. Der teuerste Weg ist der unbesicherte Konsumkredit mit 8,70 Prozent im selben Monat. Dazwischen liegt das Bauspardarlehen, das je nach Bausparkasse mit oder ohne Grundbucheintrag vergeben wird.

Der Preis für den niedrigen Zins ist die Besicherung. Ein neues Pfandrecht kostet 1,2 Prozent des eingetragenen Betrags an Grundbuchgebühr, bei 80.000 Euro also 960 Euro, dazu Eingabengebühr und Beglaubigung. Wer bereits einen Hypothekarkredit laufen hat, dessen Höchstbetragshypothek über der Restschuld liegt, kann diesen Spielraum oft ohne neue Eintragung nutzen. Das ist die erste Frage an die Hausbank, bevor Angebote eingeholt werden.

Rechenbeispiel: 80.000 Euro über 15 Jahre

FinanzierungZinssatz (OeNB Ø Juli 2026)MonatsrateGesamtkosten
Wohnbaukredit mit Pfandrecht3,54 %573 €rund 103.200 €
Konsumkredit ohne Besicherung8,70 %797 €rund 143.500 €
Unterschied5,16 Prozentpunkte224 € im Monatrund 40.300 €

Selbst mit 960 Euro Pfandrechtsgebühr und einer Bearbeitungsgebühr der Bank bleibt der besicherte Kredit um ein Vielfaches günstiger. Bei kleineren Beträgen kippt die Rechnung: Für 40.000 Euro über sieben Jahre beträgt der Zinsunterschied noch rund 8.300 Euro, dem stehen Pfandrecht, Notar und Bearbeitung gegenüber. Je höher Betrag und Laufzeit, desto klarer rechnet sich die Besicherung. Bei kleinen Beträgen mit kurzer Laufzeit kann der Konsumkredit trotz höherem Zins der einfachere Weg sein.

Förderungen: Was 2026 noch gilt

Die Sanierungsoffensive des Bundes stellte für 2026 maximal 360 Millionen Euro für thermische Sanierung und Heizungstausch bereit. Gefördert wurden Projekte ab 24. November 2025. Der Sanierungsbonus für Dämmung und Fenster wurde bereits am 2. Februar 2026 eingestellt, um das Budget auf den Kesseltausch zu konzentrieren. Am 10. Juli 2026 meldete das Ministerium die Mittel insgesamt als ausgeschöpft. Neue Registrierungen sind seither nicht möglich, bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet.

Der Handwerkerbonus des Bundes ist ebenfalls ausgelaufen. Die Einreichfrist für Arbeiten aus der Förderperiode 2025 endete am 28. Februar 2026, Nachreichungen waren bis 30. April 2026 möglich. Eine Fortsetzung für 2026 ist laut Wirtschaftskammer nicht angekündigt.

Was bleibt: die Sanierungsförderung der Bundesländer. Sie ist Teil der Wohnbauförderung und läuft unabhängig vom Bundesbudget, mit eigenen Richtlinien, Einkommensgrenzen und Antragsfristen je Land. Entscheidend ist fast überall, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Wer im Herbst 2026 saniert, plant die Finanzierung ohne Bundesförderung und rechnet die Landesförderung erst ein, wenn die Zusage vorliegt.

Kostenplan nach Gewerken

Banken finanzieren Sanierungen auf Basis von Kostenvoranschlägen, nicht von Schätzungen. Für die Kreditanfrage sollte für jedes Gewerk ein Angebot vorliegen, und die Summe sollte in drei Gruppen sortiert sein: notwendige Instandsetzung (Dach, Feuchtigkeit, Elektrik), energetische Verbesserung (Dämmung, Fenster, Heizung) und Komfort (Bad, Küche, Innenausbau). Die Reihenfolge ist auch die Reihenfolge, in der bei knappem Budget gestrichen wird.

  • Dach und Fassade: Angebot inklusive Gerüst und Entsorgung, sonst fehlen später mehrere tausend Euro.
  • Fenster und Dämmung: U-Werte und Stärken aus dem Angebot übernehmen, weil Landesförderungen daran anknüpfen.
  • Heizung: bei Umstieg auf Wärmepumpe auch Elektrik und Heizkörper oder Fußbodenheizung mitrechnen, nicht nur das Gerät.
  • Elektro und Sanitär: in älteren Häusern häufig komplett zu erneuern, sobald Wände geöffnet werden.
  • Innenausbau und Außenbereich: zuletzt, und nur, wenn die Reserve danach noch steht.
Reserve einplanen

Bei älteren Gebäuden werden zusätzliche Schäden oft erst sichtbar, wenn Bauteile geöffnet sind: feuchtes Mauerwerk hinter der Fassade, marode Leitungen unter dem Estrich, Asbest im alten Dach. Die Reserve gehört deshalb in den Kreditantrag, nicht in die Hoffnung auf eine spätere Aufstockung. Eine Nachfinanzierung kostet eine zweite Bearbeitungsgebühr und, wenn die Hypothek nicht reicht, ein zweites Pfandrecht.

Was die Bank sehen will

Für die Bank ist eine Sanierung ein Wohnbaukredit wie jeder andere: Sie prüft Haushaltsrechnung, Schuldendienstquote und Beleihung nach den FMA-Leitwerten, also höchstens 40 Prozent des Nettoeinkommens für alle Kreditraten zusammen und höchstens 90 Prozent Beleihung. Ob die Bank für die Beleihung den heutigen Wert oder den Wert nach der Sanierung ansetzt, hängt vom Institut und vom Nachweis ab, etwa durch eine Bankschätzung. Das lohnt sich zu klären, wenn ein bestehender Kredit die Beleihung bereits ausreizt. Die Unterlagen sind dieselben wie beim Kauf, dazu kommen Kostenvoranschläge, gegebenenfalls Baubewilligung und Energieausweis.

Häufige Fragen

Wenn die eingetragene Höchstbetragshypothek Luft lässt und die Haushaltsrechnung passt, ja. Die Bank prüft die Bonität neu und verlangt meist eine Bearbeitungsgebühr, aber kein zusätzliches Pfandrecht.
Nein. Der Sanierungsbonus wurde am 2. Februar 2026 eingestellt, das gesamte Budget der Sanierungsoffensive 2026 war am 10. Juli 2026 ausgeschöpft. Offen sind nur die Programme der Bundesländer.
Ja, und das ist meist die günstigste Variante: ein Kredit, ein Pfandrecht, eine Bearbeitungsgebühr. Die Bank braucht dafür Kostenvoranschläge schon zum Kaufzeitpunkt, weil sie die Sanierung in die Beleihung einrechnet.
Nicht länger als die Lebensdauer der Maßnahme. Eine Heizung mit 15 bis 20 Jahren Nutzungsdauer über 30 Jahre zu finanzieren, heißt, sie noch abzuzahlen, wenn sie schon ersetzt ist. Für Dach, Dämmung und Fenster sind längere Laufzeiten vertretbar.

Quellen und Aktualisierung

Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.

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