- Neubaudarlehen: Basis nach Fläche und Energiestandard
- Einkommensgrenzen in drei Stufen
- Steigerungsbeträge: Kinder, Sozialzuschlag, Boden, Gemeinde
- Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
- Flächengrenzen: ab 150 Quadratmetern wird gekürzt
- Sanierungsdarlehen und Ankaufsbonus für Altbauten
- Antrag und Fristen
- Häufige Fragen
Neubaudarlehen: Basis nach Fläche und Energiestandard
Die Förderung für die Errichtung eines Eigenheims ist ein Darlehen des Landes mit 30 Jahren Laufzeit und 0,9 Prozent Zinsen, halbjährlich zurückzuzahlen ab sechs Monate nach der vollständigen Auszahlung. Es wird erstrangig im Grundbuch eingetragen, die Bank rückt also in den zweiten Rang. Die Höhe entsteht aus einer Objektförderung, die von Wohnnutzfläche und Energiekennzahl abhängt, multipliziert mit einem Faktor für die Ökokennzahl, gekürzt nach Einkommen und Fläche, erhöht um Steigerungsbeträge. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent der Gesamtbaukosten, die das Land mit 3.200 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche ansetzt.
| Wohnnutzfläche | Basisförderung | Stufe 1: Energiekennzahl mehr als 30 % unterschritten | Stufe 2: mehr als 50 % unterschritten |
|---|---|---|---|
| 60 bis 100 m² | 45.000 € | 50.000 € | 55.000 € |
| 101 bis 130 m² | 48.750 € | 56.550 € | 63.050 € |
| 131 bis 150 m² | 51.000 € | 60.000 € | 67.500 € |
| 151 bis 240 m² | Kürzung um 1 Prozent je Quadratmeter über 150 | ||
Die Ökokennzahl OI3 aus dem Energieausweis wirkt als Faktor: Bei einem Wert über 120 wird die Objektförderung mit 0,9 multipliziert, unter 40 mit 1,4. Ökologisch gebaute Häuser, etwa aus Holz, bekommen so bis zu 40 Prozent mehr. Pflicht sind Mindeststandards beim Heizwärmebedarf, ein hocheffizientes alternatives Heizsystem und mindestens 10 Prozent Eigenmittel an den Gesamtbaukosten.
Einkommensgrenzen in drei Stufen
Das Burgenland kürzt nicht abrupt, sondern gestaffelt. Das Jahresnettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder aus dem Vorjahr entscheidet, ob 100, 60 oder 30 Prozent der Basisförderung fließen. Darüber gibt es nichts, darunter gilt ein Mindesteinkommen von 1.100 Euro monatlich für eine Person bis 1.870 Euro ab vier Personen, damit die Rückzahlung tragbar bleibt.
| Haushalt | 100 % der Förderung bis | 60 % bis | 30 % bis |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 45.100 € | 47.300 € | 48.400 € |
| 2 Personen | 71.500 € | 77.000 € | 82.500 € |
| 3 Personen | 73.300 € | 79.200 € | 84.150 € |
| 4 Personen | 77.000 € | 81.400 € | 85.800 € |
| 5 und mehr Personen | 79.200 € | 82.250 € | 88.000 € |
Steigerungsbeträge: Kinder, Sozialzuschlag, Boden, Gemeinde
- Kindersteigerungsbetrag: 12.000 Euro für jedes Kind unter 16 im Haushalt. Nachförderung für Familienzuwachs bis zur vollständigen Auszahlung des Darlehens, mit Schwangerschaftsbestätigung beantragt, nach der Geburt ausbezahlt.
- Sozialzuschlag: nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen, Kinder unter 16 zählen halb. 15.000 Euro bei 759 Euro pro Kopf und Monat, 10.000 Euro bei 1.012 Euro, 7.000 Euro bei 1.265 Euro, darüber nichts.
- Bodenverbrauchsparendes Bauen: Abrisskosten für ein ersetztes Gebäude zu 35 Prozent, höchstens 16.000 Euro. Baulückenschluss mit Nachbargebäude im Umkreis von 70 Metern und Baulandwidmung vor 1980: 100 Euro je Quadratmeter, höchstens 20.000 Euro.
- Gemeinde mit Bevölkerungsrückgang: 7.500 Euro bei 2 bis 4,99 Prozent Rückgang in den letzten fünf Jahren laut Statistik Austria, 15.000 Euro ab 5 Prozent.
- Barrierefreies Bauen: 10.000 Euro, wenn Zugang, Türbreiten, Gänge und Sanitärräume die Vorgaben der Richtlinie erfüllen. Dach- oder Fassadenbegrünung: 3.000 bis 5.000 Euro.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
Ein Paar mit zwei Kindern unter 16 baut ein Haus mit 120 Quadratmetern Wohnnutzfläche, das die Energiekennzahl um mehr als 30 Prozent unterschreitet, Ökokennzahl im Normalbereich, Einkommen unter 77.000 Euro netto. Das ergibt 56.550 Euro Objektförderung aus Stufe 1 plus zweimal 12.000 Euro Kindersteigerungsbetrag: 80.550 Euro Landesdarlehen.
| 80.550 € über 30 Jahre | Zinssatz | Monatsrate |
|---|---|---|
| Landesdarlehen Burgenland | 0,90 % | 255 € |
| Bankkredit (OeNB-Durchschnitt Juli 2026) | 3,54 % | 364 € |
| Vorteil | 2,64 Prozentpunkte | 108 € im Monat, rund 38.900 € über die Laufzeit |
Die Obergrenze von 70 Prozent der Gesamtbaukosten, hier 268.800 Euro, ist weit entfernt. Lägen die Eltern mit 80.000 Euro Einkommen in der 60-Prozent-Stufe, sänke die Objektförderung auf 33.930 Euro, die Kinderbeträge blieben. Weil das Land den ersten Rang im Grundbuch verlangt, muss die Bank mit dem zweiten Rang einverstanden sein, was bei der Beleihung Grenzen setzt, siehe Beleihungswert.
Flächengrenzen: ab 150 Quadratmetern wird gekürzt
Bis 150 Quadratmeter Wohnnutzfläche gibt es die volle Förderung, darüber sinkt sie um einen Prozentpunkt je Quadratmeter: Ein Haus mit 200 Quadratmetern bekommt die Hälfte, bei 240 bis 250 Quadratmetern bleiben 10 Prozent, ab 250 nichts. Für die Bemessung zählt bei bis zu vier Personen eine förderbare Fläche von höchstens 130 Quadratmetern, je weitere Person 10 mehr. Eine Überschreitung ist mit zusätzlichen Sicherheiten möglich, etwa Bürgschaften. Mindestfläche je Wohneinheit für die volle Förderung: 50 Quadratmeter.
Sanierungsdarlehen und Ankaufsbonus für Altbauten
Auch die Sanierung fördert das Land als Darlehen zu 0,9 Prozent über 30 Jahre, für Häuser, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei einer umfassenden Sanierung, also mindestens drei Maßnahmen aus Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke und Haustechnik mit erheblicher Verbesserung der Gebäudehülle, sind es 60 Prozent der anerkannten Kosten bis 60.000 Euro, 70 Prozent bis 70.000 Euro bei Unterschreitung der Energiekennzahl um 25 Prozent und 80 Prozent bis 80.000 Euro bei 50 Prozent. Sonstige Erhaltungsarbeiten werden bis 50 Prozent mitgefördert, behindertengerechte Umbauten bis 30.000 Euro unabhängig vom Gebäudealter.
Für Käufer alter Häuser interessant: Wer ein nicht gefördertes Eigenheim, eine Wohnung oder ein Reihenhaus mit mindestens 30 Jahre alter Baubewilligung innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft hat und saniert, erhält zusätzlich einen Ankaufsbonus von 10 Prozent des Kaufpreises, höchstens 10.000 Euro, als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Gesamtförderung aus Ankauf und Sanierung ist mit 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen und 80.000 Euro bei umfassender Sanierung gedeckelt. Der Antrag ist bis 24 Monate nach Baubewilligung mit Kostenvoranschlägen oder Rechnungen möglich, die nicht älter als zwölf Monate sind. Was seit dem Aus der Bundesförderung sonst bleibt, steht unter Sanierung finanzieren.
Antrag und Fristen
- Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6 inklusive Ökokennzahl OI3 erstellen lassen, mit Eingangsvermerk der Baubehörde. Er bestimmt Stufe und Faktor.
- Baubewilligung abwarten. Der Antrag auf ein Neubaudarlehen kann bis 24 Monate nach Baufreigabe oder Baubewilligung eingereicht werden, ein vorzeitiger Baubeginn schadet also nicht.
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder aus dem Vorjahr, Bauplan mit Bewilligungsvermerk und Baubeschreibung beilegen. Einreichung mit gescannten Beilagen per E-Mail an die Förderstelle.
- Bankfinanzierung so aufsetzen, dass das Land den ersten Grundbuchrang bekommt, mindestens 10 Prozent Eigenmittel nachweisen.
- Bei Familienzuwachs bis zur Endauszahlung die Nachförderung von 12.000 Euro beantragen.
Beratung bieten die Sprechtage der Wohnbauförderung in den Bezirken, Auskunft die Förderstelle in Eisenstadt unter 02682 600-2803.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.