- Das Kärntner Modell: 60 Prozent Kredit, 40 Prozent Zuschuss
- Höhe: Basisförderung und Boni
- Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
- Ersterwerb vom Bauträger: Kaufpreis bis 4.300 Euro je Quadratmeter
- Einkommensgrenzen 2026
- Sanierung und Kauf von Altobjekten
- Antrag: erst Zusicherung, dann Baubeginn
- Häufige Fragen
Das Kärntner Modell: 60 Prozent Kredit, 40 Prozent Zuschuss
Die Richtlinie 1 für die Errichtung von Wohnraum im Eigentum gilt von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028 und deckt Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau sowie Auf-, Zu-, Um- und Einbauten ab. Die errechnete Fördersumme wird geteilt: 60 Prozent gibt das Land als Förderungskredit über 30 Jahre, verzinst mit 0,5 Prozent in den ersten 20 Jahren und 1,5 Prozent danach. Die übrigen 40 Prozent nimmt der Bauherr als hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkredit auf, und das Land zahlt dazu Annuitätenzuschüsse: in den ersten fünf Jahren 4 Prozent des förderbaren Bankkredits pro Jahr, vom sechsten bis zehnten Jahr 3 Prozent. Für die zweite Fünfjahresphase ist vor Ablauf des fünften Jahres ein Weitergewährungsantrag mit neuer Einkommensprüfung nötig. Die Zuschüsse gibt es nur, wenn der Eigentümer selbst im Haus wohnt.
Höhe: Basisförderung und Boni
Die Basisförderung beträgt bis zu 900 Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Förderbar sind 50 Quadratmeter für eine Person, 65 für zwei, 75 für drei, 90 für vier, 105 für fünf, 115 für sechs und 125 für mehr als sechs Personen. Dazu kommen Boni:
| Bonus | Höhe |
|---|---|
| Verdichtete Bauweise, Grundstück 500 bis 750 m² | bis 50 € je m² förderbarer Nutzfläche |
| Verdichtete Bauweise, Grundstück unter 500 m² | bis 100 € je m² förderbarer Nutzfläche |
| Abbruchkosten bei Nachverdichtung | bis 10.000 € |
| Umweltbonus nach Ökoindex (ökologische Baustoffe) | 1.500 bis 8.000 € |
| Thermische Solaranlage | 400 € je m² Aperturfläche, bis 6.000 € |
| Barrierefreie Bauweise | bis 10.000 € |
| Kinderbonus je Kind mit Familienbeihilfe | 1.200 € |
| Behindertengerechte Maßnahmen | bis 15.000 € |
| Wohnraumlüftung | bis 4.000 € |
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
Vier Personen ergeben 90 förderbare Quadratmeter mal 900 Euro, also 81.000 Euro, plus zweimal 1.200 Euro Kinderbonus: 83.400 Euro Fördersumme. Davon sind 50.040 Euro Landeskredit und 33.360 Euro bezuschusster Bankkredit.
| Baustein | Betrag | Wirkung |
|---|---|---|
| Landeskredit zu 0,5 %, 30 Jahre | 50.040 € | rund 150 € Monatsrate, bei der Bank zu 3,54 % wären es 226 € |
| Annuitätenzuschuss Jahr 1 bis 5 | 4 % von 33.360 € | 1.334 € pro Jahr, rund 111 € im Monat weniger Bankrate |
| Annuitätenzuschuss Jahr 6 bis 10 | 3 % von 33.360 € | 1.001 € pro Jahr, rund 83 € im Monat |
| Entlastung in den ersten fünf Jahren | rund 187 € im Monat gegenüber reiner Bankfinanzierung |
Die Zuschüsse in Summe: rund 11.700 Euro über zehn Jahre, dazu der Zinsvorteil des Landeskredits von etwa 76 Euro im Monat über die gesamte Laufzeit. Der Bankzins von 3,54 Prozent ist der OeNB-Durchschnitt für neue Wohnbaukredite im Juli 2026.
Ersterwerb vom Bauträger: Kaufpreis bis 4.300 Euro je Quadratmeter
Die Richtlinie 2 fördert den Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims im Gruppenwohnbau direkt vom Errichter, zu denselben Konditionen und mit derselben Basisförderung. Zwei Bedingungen kommen dazu. Der Bauträger muss vor Baubeginn beim Land eine grundsätzliche Förderungsbereitschaft eingeholt haben, beim Ersterwerb eines Eigenheims darf die Baubewilligung höchstens fünf Jahre zurückliegen. Und der Kaufpreis ist gedeckelt: höchstens 4.300 Euro je Quadratmeter Nutzfläche, 4.500 Euro bei Qualitätsstandard klimaaktiv Silber oder besser. Sind Stellplätze nicht gesondert ausgewiesen, zieht das Land Pauschalen ab: 24.000 Euro je Tiefgaragenplatz, 12.000 Euro je Carport, 5.000 Euro je Freiplatz. Nur beim Ersterwerb gibt es zusätzlich den Qualitätsbonus klimaaktiv mit bis zu 200 Euro je Quadratmeter. Der Antrag ist bis drei Jahre nach Bauvollendung möglich.
Einkommensgrenzen 2026
Das Familieneinkommen des Vorjahres darf 53.000 Euro bei einer Person, 82.000 Euro bei zwei, 90.000 bei drei und 98.000 Euro bei vier Personen nicht übersteigen, je weitere Person 8.000 Euro mehr. Voraussetzungen sind außerdem Miteigentum an der Liegenschaft, Hauptwohnsitz im geförderten Objekt, die Aufgabe der bisherigen Wohnung und ein Energieausweis, den der Ersteller in die Datenbank ZEUS Kärnten hochgeladen hat. Die Bank prüft daneben ihre eigenen Grenzen; wie sich die beiden Kredite in der Schuldendienstquote summieren, steht unter Wie hoch darf die Kreditrate sein.
Sanierung und Kauf von Altobjekten
Die Richtlinie 6 fördert Energiesparmaßnahmen an Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen, den Heizungstausch, barrierefreie Umbauten und den Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen, jeweils als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss. Der Antrag wird erst nach Abschluss der Maßnahme gestellt, mit Bestandsenergieausweis vor und nach der Sanierung und Rechnungen befugter Unternehmen. Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, bei Haustechnik genügen fünf Jahre seit Bauvollendung. Für den Tausch fossiler Heizungen gilt eine Sonderregel: Wer sich bis 10. Juli 2026 beim Bund registriert hatte, läuft über Abschnitt E mit der Bundeszusatzförderung, alle anderen über Abschnitt B. Das Land weist selbst auf Verzögerungen wegen der vielen Anträge hin. Was nach dem Ende der Bundesförderung bleibt, steht unter Sanierung finanzieren.
Antrag: erst Zusicherung, dann Baubeginn
- Rechtskräftige Baubewilligung einholen und den Energieausweis in ZEUS Kärnten hochladen lassen, beides ist Pflicht bei Antragstellung.
- Förderungsantrag mit Beiblatt persönliche Verhältnisse und Einkommensberechnung bei der Abteilung 1 in Klagenfurt einreichen, Termin nur online.
- Mit dem Bau erst nach Annahme der Zusicherung beginnen. Wer früher starten muss, beantragt die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn direkt im Antragsformular.
- Bankkredit für die 40 Prozent und den Rest der Finanzierung abschließen, beide Pfandrechte und das Landesdarlehen in die Beleihungsquote einrechnen.
- Auszahlung über das Kreditkonto bei der Austrian Anadi Bank nach Bauzustandsbestätigung und Abrechnung. Vor Ablauf des fünften Jahres den Weitergewährungsantrag für die Zuschüsse stellen.
Auskunft: Abteilung 1 Gemeinwohl, Wohnen und Sport, Mießtaler Straße 1, Klagenfurt, Telefon 050 536-31004.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.