Wohnbauförderung · Kärnten · Stand September 2026

Wohnbauförderung Kärnten 2026 bis 2028: 900 Euro je Quadratmeter

Kärnten fördert den Hausbau mit 900 Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche, für eine vierköpfige Familie also 81.000 Euro plus Kinderbonus. Davon kommen 60 Prozent als Landeskredit zu 0,5 Prozent, die restlichen 40 Prozent als Bankkredit, dessen Rate das Land zehn Jahre lang bezuschusst. Die Richtlinie gilt bis Ende 2028, vergeben wird nach Eingangsreihenfolge, und gebaut werden darf erst nach der Zusicherung.

Basisförderung900 €/m² förderbare Nutzfläche
Landeskredit (60 %)0,5 % bis Jahr 20, dann 1,5 %
Annuitätenzuschuss (40 %)4 %, ab Jahr 6: 3 %
Ersterwerb: Kaufpreisdeckel4.300 €/m²

Quelle: Land Kärnten, Abteilung 1, Richtlinien 1 und 2, Stand Juli 2026. Kein Rechtsanspruch.

Finanzierung prüfen

Das Kärntner Modell: 60 Prozent Kredit, 40 Prozent Zuschuss

Die Richtlinie 1 für die Errichtung von Wohnraum im Eigentum gilt von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028 und deckt Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau sowie Auf-, Zu-, Um- und Einbauten ab. Die errechnete Fördersumme wird geteilt: 60 Prozent gibt das Land als Förderungskredit über 30 Jahre, verzinst mit 0,5 Prozent in den ersten 20 Jahren und 1,5 Prozent danach. Die übrigen 40 Prozent nimmt der Bauherr als hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkredit auf, und das Land zahlt dazu Annuitätenzuschüsse: in den ersten fünf Jahren 4 Prozent des förderbaren Bankkredits pro Jahr, vom sechsten bis zehnten Jahr 3 Prozent. Für die zweite Fünfjahresphase ist vor Ablauf des fünften Jahres ein Weitergewährungsantrag mit neuer Einkommensprüfung nötig. Die Zuschüsse gibt es nur, wenn der Eigentümer selbst im Haus wohnt.

Höhe: Basisförderung und Boni

Die Basisförderung beträgt bis zu 900 Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Förderbar sind 50 Quadratmeter für eine Person, 65 für zwei, 75 für drei, 90 für vier, 105 für fünf, 115 für sechs und 125 für mehr als sechs Personen. Dazu kommen Boni:

BonusHöhe
Verdichtete Bauweise, Grundstück 500 bis 750 m²bis 50 € je m² förderbarer Nutzfläche
Verdichtete Bauweise, Grundstück unter 500 m²bis 100 € je m² förderbarer Nutzfläche
Abbruchkosten bei Nachverdichtungbis 10.000 €
Umweltbonus nach Ökoindex (ökologische Baustoffe)1.500 bis 8.000 €
Thermische Solaranlage400 € je m² Aperturfläche, bis 6.000 €
Barrierefreie Bauweisebis 10.000 €
Kinderbonus je Kind mit Familienbeihilfe1.200 €
Behindertengerechte Maßnahmenbis 15.000 €
Wohnraumlüftungbis 4.000 €

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Vier Personen ergeben 90 förderbare Quadratmeter mal 900 Euro, also 81.000 Euro, plus zweimal 1.200 Euro Kinderbonus: 83.400 Euro Fördersumme. Davon sind 50.040 Euro Landeskredit und 33.360 Euro bezuschusster Bankkredit.

BausteinBetragWirkung
Landeskredit zu 0,5 %, 30 Jahre50.040 €rund 150 € Monatsrate, bei der Bank zu 3,54 % wären es 226 €
Annuitätenzuschuss Jahr 1 bis 54 % von 33.360 €1.334 € pro Jahr, rund 111 € im Monat weniger Bankrate
Annuitätenzuschuss Jahr 6 bis 103 % von 33.360 €1.001 € pro Jahr, rund 83 € im Monat
Entlastung in den ersten fünf Jahrenrund 187 € im Monat gegenüber reiner Bankfinanzierung

Die Zuschüsse in Summe: rund 11.700 Euro über zehn Jahre, dazu der Zinsvorteil des Landeskredits von etwa 76 Euro im Monat über die gesamte Laufzeit. Der Bankzins von 3,54 Prozent ist der OeNB-Durchschnitt für neue Wohnbaukredite im Juli 2026.

Ersterwerb vom Bauträger: Kaufpreis bis 4.300 Euro je Quadratmeter

Die Richtlinie 2 fördert den Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims im Gruppenwohnbau direkt vom Errichter, zu denselben Konditionen und mit derselben Basisförderung. Zwei Bedingungen kommen dazu. Der Bauträger muss vor Baubeginn beim Land eine grundsätzliche Förderungsbereitschaft eingeholt haben, beim Ersterwerb eines Eigenheims darf die Baubewilligung höchstens fünf Jahre zurückliegen. Und der Kaufpreis ist gedeckelt: höchstens 4.300 Euro je Quadratmeter Nutzfläche, 4.500 Euro bei Qualitätsstandard klimaaktiv Silber oder besser. Sind Stellplätze nicht gesondert ausgewiesen, zieht das Land Pauschalen ab: 24.000 Euro je Tiefgaragenplatz, 12.000 Euro je Carport, 5.000 Euro je Freiplatz. Nur beim Ersterwerb gibt es zusätzlich den Qualitätsbonus klimaaktiv mit bis zu 200 Euro je Quadratmeter. Der Antrag ist bis drei Jahre nach Bauvollendung möglich.

Einkommensgrenzen 2026

Das Familieneinkommen des Vorjahres darf 53.000 Euro bei einer Person, 82.000 Euro bei zwei, 90.000 bei drei und 98.000 Euro bei vier Personen nicht übersteigen, je weitere Person 8.000 Euro mehr. Voraussetzungen sind außerdem Miteigentum an der Liegenschaft, Hauptwohnsitz im geförderten Objekt, die Aufgabe der bisherigen Wohnung und ein Energieausweis, den der Ersteller in die Datenbank ZEUS Kärnten hochgeladen hat. Die Bank prüft daneben ihre eigenen Grenzen; wie sich die beiden Kredite in der Schuldendienstquote summieren, steht unter Wie hoch darf die Kreditrate sein.

Sanierung und Kauf von Altobjekten

Die Richtlinie 6 fördert Energiesparmaßnahmen an Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen, den Heizungstausch, barrierefreie Umbauten und den Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen, jeweils als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss. Der Antrag wird erst nach Abschluss der Maßnahme gestellt, mit Bestandsenergieausweis vor und nach der Sanierung und Rechnungen befugter Unternehmen. Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, bei Haustechnik genügen fünf Jahre seit Bauvollendung. Für den Tausch fossiler Heizungen gilt eine Sonderregel: Wer sich bis 10. Juli 2026 beim Bund registriert hatte, läuft über Abschnitt E mit der Bundeszusatzförderung, alle anderen über Abschnitt B. Das Land weist selbst auf Verzögerungen wegen der vielen Anträge hin. Was nach dem Ende der Bundesförderung bleibt, steht unter Sanierung finanzieren.

Antrag: erst Zusicherung, dann Baubeginn

  1. Rechtskräftige Baubewilligung einholen und den Energieausweis in ZEUS Kärnten hochladen lassen, beides ist Pflicht bei Antragstellung.
  2. Förderungsantrag mit Beiblatt persönliche Verhältnisse und Einkommensberechnung bei der Abteilung 1 in Klagenfurt einreichen, Termin nur online.
  3. Mit dem Bau erst nach Annahme der Zusicherung beginnen. Wer früher starten muss, beantragt die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn direkt im Antragsformular.
  4. Bankkredit für die 40 Prozent und den Rest der Finanzierung abschließen, beide Pfandrechte und das Landesdarlehen in die Beleihungsquote einrechnen.
  5. Auszahlung über das Kreditkonto bei der Austrian Anadi Bank nach Bauzustandsbestätigung und Abrechnung. Vor Ablauf des fünften Jahres den Weitergewährungsantrag für die Zuschüsse stellen.

Auskunft: Abteilung 1 Gemeinwohl, Wohnen und Sport, Mießtaler Straße 1, Klagenfurt, Telefon 050 536-31004.

Häufige Fragen

Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028, die Zusicherung erfolgt aber nach verfügbaren Mitteln in der Reihenfolge des Eingangs. Wer früh im Jahr einreicht, hat bessere Chancen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Nein, bei jeder Bank oder Bausparkasse, hypothekarisch besichert. Der Zuschuss bezieht sich auf den förderbaren Teil, nicht auf den gesamten Bankkredit.
Ja, über die Richtlinie 6, Abschnitt D: Der Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen wird mit einem Einmalzuschuss gefördert. Die Höhe steht in der Richtlinie, Antrag nach Abschluss.
Die Förderung entfällt, außer das Land hat auf Antrag schriftlich dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Das Feld dafür ist Teil des Antragsformulars.

Quellen und Aktualisierung

Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.

Finanzierung mit realistischen Zahlen planen.

Kostenlos und unverbindlich, österreichweit.

Finanzierung prüfen
Finanzierung prüfen