Wohnbauförderung · Steiermark · Stand September 2026

Wohnbauförderung Steiermark 2026: Eigenheim, Wohnungskauf, Sanierung

Das Land Steiermark vergibt seit 1. März 2026 wieder Landesdarlehen für den Hausbau: bis zu 80.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit, höchstens 1,5 Prozent Zinsen. Für eine vierköpfige Jungfamilie mit Holzbau sind das 70.000 Euro, und gegenüber einem Bankkredit rund 74 Euro weniger Rate im Monat. Wer den Antrag erst nach Fertigstellung oder Bezug stellt, bekommt nichts.

Eigenheim: Landesdarlehenbis 80.000 €, max. 1,5 %
Wohnungskauf: Wohnbauscheck750 €/m², 3 %
Thermische Sanierungbis 30 %, max. 24.000 €
Antrag Eigenheimvor Fertigstellung

Quelle: Land Steiermark, Abteilung Energie und Wohnbau. Kein Rechtsanspruch, Vergabe nach Budget.

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Eigenheimförderung: Landesdarlehen bis 80.000 Euro

Gefördert wird die Neuerrichtung eines Eigenheims mit ein oder zwei Wohneinheiten, außerdem der Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung in ein bestehendes Wohngebäude. Die Förderung ist ein Darlehen des Landes, kein Zuschuss: 30 Jahre Laufzeit, Verzinsung höchstens 1,5 Prozent pro Jahr, grundbücherlich sichergestellt. Die Richtlinie gilt seit 1. März 2026.

Die Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und wird durch Zuschläge aufgestockt, die miteinander kombinierbar sind. Die Obergrenze liegt bei 80.000 Euro pro Ansuchen.

BausteinBetrag
Basisbetrag für 1 Person30.000 €
Ehepartner, Lebensgefährte oder eingetragener Partner+ 10.000 €
Jede weitere im Haushalt lebende nahestehende Person+ 5.000 €
Zuschlag nachwachsende Rohstoffe (z. B. Holzbau)+ 10.000 €
Jungfamilien-Bonus+ 10.000 €
Generationen-Wohnhaus+ 10.000 €
Eigenheime in Gruppen+ 10.000 €
Maximum pro Ansuchen80.000 €

Die Voraussetzungen sind eng gefasst. Das Haus muss im Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz liegen, mit Ausnahme beim Zuschlag für Generationen-Wohnen. Die konditionierte Wohnnutzfläche laut Energieausweis darf 150 Quadratmeter nicht überschreiten, ab sechs Personen im Haushalt 170. Pflicht ist ein Energieberatungsprotokoll einer amtlich anerkannten Beratungsstelle. Das Land trägt sein Darlehen ins Grundbuch ein, und zwar innerhalb der gesetzlichen Belastungsgrenze von 70 Prozent der anerkannten Gesamtbaukosten. Der Bankkredit muss also daneben Platz finden. Die Einkommensobergrenze steht in der Förderungsrichtlinie vom 1. März 2026, die als PDF auf der Landesseite liegt.

Kein Antrag nach Bezug: Zum Zeitpunkt des Ansuchens darf die Bauführung nicht abgeschlossen sein. Liegt bereits eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige vor oder ist das Haus bezogen, gibt es keine Förderung mehr. Unvollständige Anträge und Blanko-Reservierungen lehnt das Land ab. Einen Rechtsanspruch gibt es erst mit der schriftlichen Förderungszusicherung, davor gilt: Vergabe nach vorhandenem Budget.

Rechenbeispiel: Was das Darlehen wert ist

Ein Paar mit zwei Kindern baut ein Holzhaus und erfüllt die Kriterien für den Jungfamilien-Bonus. Das ergibt 30.000 Euro Basis, 10.000 für den Partner, zweimal 5.000 für die Kinder, dazu 10.000 für nachwachsende Rohstoffe und 10.000 Jungfamilien-Bonus: zusammen 70.000 Euro Landesdarlehen.

70.000 € über 30 JahreZinssatzMonatsrate
Landesdarlehen Steiermark1,50 %242 €
Bankkredit (OeNB-Durchschnitt Juli 2026)3,54 %316 €
Vorteil2,04 Prozentpunkte74 € im Monat, rund 26.800 € über die Laufzeit

Der Zinsvorteil ist der eigentliche Wert der Förderung. Die 70.000 Euro senken zusätzlich den Bankkredit und damit die Beleihungsquote, was den Aufschlag der Bank drücken kann. Dafür steht das Land im Grundbuch, und die Bank prüft die Rate des Landesdarlehens in der Haushaltsrechnung mit.

Wohnbauscheck: Ersterwerb einer Eigentumswohnung

Wer eine neu gebaute Eigentumswohnung als Erstkäufer erwirbt, kann den Wohnbauscheck beantragen, allerdings nur, wenn der Bauträger das Projekt mit Zustimmung des Landes errichtet hat. Das Land stimmt nur Projekten zu, deren Gesamtbaukosten laut Verkaufsprospekt inklusive Grund, Tiefgarage und Umsatzsteuer grundsätzlich 2.900 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche nicht überschreiten. Ob eine konkrete Wohnung dazugehört, sagt der Bauträger. Der Antrag ist bis drei Jahre nach der Benützungsbewilligung möglich.

  • Darlehen: 750 Euro je Quadratmeter angemessener Nutzfläche, für 1 bis 4 Personen höchstens 90 Quadratmeter, je weitere Person 10 Quadratmeter mehr. Bei ökologischen Maßnahmen des Bauträgers bis zu 150 Euro je Quadratmeter zusätzlich.
  • Kinderzuschlag: 3.700 Euro bei zwei Kindern, 7.400 Euro bei drei oder mehr.
  • Konditionen: 3 Prozent Zinsen, Laufzeit knapp über 25 Jahre, halbjährliche Rückzahlung, die von 2 Prozent des Darlehensbetrags in den ersten fünf Jahren auf 4 Prozent in den Jahren 21 bis 25 steigt.
  • Einkommensgrenzen (netto pro Jahr): 56.300 Euro für eine Person, 84.450 Euro für zwei, je weitere Person 6.570 Euro mehr. Je 1.310 Euro Überschreitung kürzt das Land die Förderung um 20 Prozent.

Für einen Dreipersonenhaushalt mit 90 Quadratmetern sind das 67.500 Euro Darlehen. Mit 3 Prozent liegt der Zinssatz nur wenig unter dem Bankdurchschnitt von 3,54 Prozent im Juli 2026. Der Nutzen ist hier weniger der Zins als die Tatsache, dass das Land Kapital gibt, das die Bank nicht mehr finanzieren muss.

Sanierung: zwei Programme seit 2026

Seit die Bundesförderung ausgeschöpft ist, sind die Landesprogramme für Sanierer in der Steiermark die einzige offene Quelle. Zwei davon sind 2026 neu.

Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept läuft seit 1. Juni 2026 und ist vorerst bis 31. Dezember 2026 befristet. Das Land zahlt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe von der Zahl der gleichzeitig umgesetzten Maßnahmen abhängt, gedeckelt mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Das Budget beträgt 20 Millionen Euro, vergeben wird streng nach Eingangsreihenfolge, bis es aufgebraucht ist. Vor der Registrierung darf nicht begonnen werden, und die Eingangsbestätigung ist noch keine Registrierungsbestätigung. Für die Registrierung braucht es ein Sanierungskonzept, ab drei Maßnahmen Energieausweise und Kostenvoranschläge.

Große Eigenheimsanierung 2026 richtet sich an Käufer sanierungsbedürftiger Ein- oder Zweifamilienhäuser mit Kaufangebot oder Kaufvertrag ab 1. März 2026, außerhalb des Familienverbands. Sie kombiniert ein Landesdarlehen für den Kauf von bis zu 80.000 Euro, abhängig von Personenzahl und Einkommen, mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag für die anschließende thermische Sanierung: bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal 24.000 Euro, bei nachwachsenden Rohstoffen 27.000 Euro. Weitere Landesförderungen für dieselbe Maßnahme sind ausgeschlossen. Wie sich eine Sanierung ohne Bundesförderung rechnet, steht unter Sanierung finanzieren.

Die Wohnunterstützung des Landes ist für Käufer nicht relevant: Sie gilt ausdrücklich nur für Mietwohnungen als Hauptwohnsitz und setzt voraus, dass eigenes Vermögen über 10.000 Euro aufgebraucht ist.

So passt die Förderung in die Bankfinanzierung

Alle drei Förderwege sind Darlehen oder Zuschüsse, die die Bank erst einrechnet, wenn die Zusicherung schriftlich vorliegt. Bis dahin muss die Finanzierung auch ohne Förderung stehen. Zwei Punkte sind steiermarkspezifisch: Das Landesdarlehen bei Eigenheim und Großer Eigenheimsanierung wird ins Grundbuch eingetragen, und die Belastungsgrenze von 70 Prozent der anerkannten Gesamtbaukosten begrenzt, wie viel Pfandrecht Land und Bank zusammen eintragen dürfen. Wer mit wenig Eigenkapital baut und eine hohe Beleihung braucht, sollte das vor dem Antrag mit der Bank klären. Außerdem zählt die Rate des Landesdarlehens, im Beispiel 242 Euro, in der Schuldendienstquote der Bank mit. Die FMA nennt dafür 40 Prozent des Nettoeinkommens als Leitwert, siehe Wie hoch darf die Kreditrate sein.

Antrag: Reihenfolge und Fristen

  1. Energieberatung bei einer anerkannten Stelle einholen, das Protokoll ist beim Eigenheim Pflichtbeilage.
  2. Gemeinde bestätigen lassen, dass das Grundstück im Siedlungsschwerpunkt liegt.
  3. Bankfinanzierung inklusive Szenario ohne Förderung fixieren, Pfandrechte auf die 70-Prozent-Grenze abstimmen.
  4. Eigenheimförderung online über das Formular des Landes einreichen, spätestens vor Fertigstellung und mit allen Pflichtbeilagen; je früher, desto eher ist Budget vorhanden. Bei der thermischen Sanierung zuerst registrieren, dann bauen, dann den Förderantrag mit Fertigstellungsmeldung stellen.
  5. Förderungszusicherung abwarten. Erst sie begründet den Rechtsanspruch.

Auskunft gibt die Infostelle Wohnbau des Landes unter 0316 877-3713 oder 877-3769.

Häufige Fragen

Nein, sie gilt nur für die Neuerrichtung und für Zu- oder Einbauten. Für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Altbaus gibt es seit März 2026 die Große Eigenheimsanierung mit Landesdarlehen bis 80.000 Euro, für den Ersterwerb einer neuen Wohnung den Wohnbauscheck.
Das Land nennt auf der Förderseite nur, dass eine Obergrenze gilt. Die Zahl steht in der Förderungsrichtlinie vom 1. März 2026, die dort als PDF verlinkt ist. Beim Wohnbauscheck sind es 56.300 Euro netto pro Jahr für eine Person und 84.450 Euro für zwei.
Erst nach der schriftlichen Förderungszusicherung. Vorher besteht kein Rechtsanspruch, die Vergabe hängt vom Budget ab. Banken verlangen deshalb ein Szenario ohne Förderung.
Das Programm ist vorerst bis 31. Dezember 2026 befristet und endet früher, wenn die 20 Millionen Euro aufgebraucht sind. Ob es 2027 eine Neuauflage gibt, hat das Land nicht angekündigt.

Quellen und Aktualisierung

Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.

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