- Kontingent 2026 ausgeschöpft: Was das für die Planung heißt
- Errichtung: 15.000 Euro für das Einfamilienhaus
- Kauf einer neuen Wohnung: 44.000 bis 72.000 Euro
- Einkommensgrenzen und Rückzahlungspflicht
- Was der Zuschuss in der Finanzierung bewirkt
- Sanierung: nur barrierefrei und Lift
- Antrag und Fristen
- Häufige Fragen
Kontingent 2026 ausgeschöpft: Was das für die Planung heißt
Salzburg vergibt Eigentumsförderung nach einem jährlichen Kontingent an Zusicherungen. Auf den Landesseiten für Errichtung und Kauf steht seit dem Sommer derselbe Satz: Das Förderkontingent ist ausgeschöpft, Anträge sind ab Jänner 2027 wieder möglich. Für die Finanzierung bedeutet das, den Zuschuss 2026 gar nicht einzurechnen. Wer die Antragsfristen einhält, kann ihn 2027 nachholen: Beim Bau muss der Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach der Baubeginnanzeige gestellt werden, beim Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Wohnung. Ein Baubeginn im Herbst 2026 oder eine Übergabe im Frühjahr 2027 passen also noch in das Fenster, das im Jänner aufgeht. Wie schnell das Kontingent 2027 vergeben ist, sagt das Land nicht.
Errichtung: 15.000 Euro für das Einfamilienhaus
Für den Bau einer Wohnung auf einem unbebauten Grundstück, also auch eines Einfamilien- oder Doppelhauses, zahlt das Land einen Einmalzuschuss von 15.000 Euro, unabhängig von der Familiensituation. Dieselben 15.000 Euro gibt es für den Bau eines Bauern- oder Austraghauses. Deutlich mehr fließt, wenn kein neuer Grund verbraucht wird: Für Wohnungen in einem Baulandsicherungsmodell der Gemeinde oder durch Nachverdichtung, etwa einen Zubau oder Dachausbau, ist der Zuschuss nach Haushalt gestaffelt.
| Haushalt | Einfamilienhaus auf unbebautem Grund | Baulandsicherungsmodell oder Nachverdichtung |
|---|---|---|
| 1 oder 2 Personen | 15.000 € | 20.000 € |
| 3 oder 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder | 15.000 € | 30.000 € |
| 5 und mehr Personen, Jungfamilie, Alleinerziehende | 15.000 € | 40.000 € |
| Kinderreiche Familie ab 3 Kindern | 15.000 € | 50.000 € |
Drei Mindestanforderungen an die Finanzierung gelten in jedem Fall: Fremdmittel über ein Kreditinstitut von mindestens 30 Prozent der Baukosten laut Kostenvoranschlag, ohne Grundstückskosten. Eine Mindestinvestition von 200.000 Euro. Und eine Kreditlaufzeit von mindestens fünf Jahren. Wer sein Haus überwiegend aus Eigenmitteln bezahlt, bekommt keinen Zuschuss. Voraussetzung ist außerdem Eigentum oder Baurecht an der Liegenschaft und ein geprüfter Planungsenergieausweis, dessen ZEUS-Nummer für die Registrierung im Online-Assistenten gebraucht wird.
Kauf einer neuen Wohnung: 44.000 bis 72.000 Euro
Die Kaufförderung ist in Salzburg die eigentlich große Schiene. Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung, deren Bauvollendung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, von einem Bauträger, der Grundeigentümer ist oder ein Baurecht über mindestens 66 Jahre hält. Das Projekt muss mindestens drei Eigentumswohnungen umfassen oder in einem Baulandsicherungsmodell liegen, mit unter 400 Quadratmetern Grundbedarf je Wohnung.
| Haushalt | Einmalzuschuss Kauf |
|---|---|
| 1 oder 2 Personen | 44.000 € |
| 3 oder 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder | 54.000 € |
| 5 und mehr Personen, Jungfamilien, Alleinerziehende | 64.000 € |
| Kinderreiche Familien | 72.000 € |
Auch beim Kauf gilt: mindestens 30 Prozent Fremdmittel, die Wohnung darf noch nicht bewohnt gewesen sein oder wird vom Erstmieter gekauft, und die Übergabe darf beim Antrag höchstens zwölf Monate zurückliegen. Der Bauträger legt den Fertigstellungsenergieausweis vor und schickt dem Käufer den Einstiegslink für den Online-Antrag.
Einkommensgrenzen und Rückzahlungspflicht
Die Broschüre des Landes nennt folgende Netto-Haushaltseinkommen pro Jahr als Obergrenze. Eine wachsende Familie wird einem Vierpersonenhaushalt gleichgesetzt.
| Haushalt | Netto-Jahreseinkommen | Monatlich (Jahreszwölftel) |
|---|---|---|
| 1 Person | 57.000 € | 4.750 € |
| 2 Personen | 87.000 € | 7.250 € |
| 3 Personen | 93.000 € | 7.750 € |
| 4 Personen | 105.000 € | 8.750 € |
| 5 Personen | 110.000 € | 9.167 € |
| 6 Personen | 118.000 € | 9.833 € |
| mehr als 6 Personen | 127.000 € | 10.583 € |
Der Zuschuss ist ein Zuschuss, solange die Wohnung 25 Jahre lang Hauptwohnsitz bleibt. Wird sie innerhalb von fünf Jahren verkauft oder vermietet, ist er in voller Höhe zurückzuzahlen, danach anteilig nach der Restlaufzeit. Der Zuschuss und die Fremdmittel werden grundbücherlich besichert, das Land trägt ein Veräußerungsverbot ein und muss jedem Verkauf zustimmen. Übernehmen kann ihn ein Käufer nur, wenn er selbst förderungswürdig ist, und dann ohne neue Auszahlung.
Was der Zuschuss in der Finanzierung bewirkt
Anders als ein Landesdarlehen erzeugt der Salzburger Zuschuss keine eigene Rate. 54.000 Euro für eine vierköpfige Familie beim Wohnungskauf wirken wie zusätzliches Eigenkapital: Sie senken den Bankkredit und damit die Beleihungsquote. Bei 3,54 Prozent Bankzins, dem OeNB-Durchschnitt vom Juli 2026, entspricht das über 30 Jahre einer Rate von rund 244 Euro im Monat, die nicht anfällt. Zwei Einschränkungen: Die 30-Prozent-Fremdmittelpflicht verhindert, dass der Zuschuss die Bank ganz ersetzt, und ausgezahlt wird erst nach Fertigstellungsenergieausweis, Übergabeprotokoll, Parifizierung und Meldebestätigung. Bis dahin muss die Bank den Betrag zwischenfinanzieren, siehe Zwischenfinanzierung.
Sanierung: nur barrierefrei und Lift
Salzburg fördert 2026 keine energetischen Sanierungsmaßnahmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz, das steht wörtlich auf der Landesseite. Übrig bleibt die alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs, bedarfsorientierte behindertengerechte Umbauten und der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs in Häusern mit drei oberirdischen Geschoßen: einmaliger Zuschuss von 25 Prozent der Kosten, mindestens 1.000 Euro je Maßnahme, Gebäudealter mindestens 15 Jahre außer bei altersgerechten Maßnahmen. Seit 1. August 2026 muss die Registrierung im ZEUS-Portal zwingend vor der Auftragserteilung erfolgen. Für Heizungstausch und Solaranlagen verweist das Land auf seine Energieförderung. Wie sich eine Sanierung ohne Bundes- und Landesförderung rechnet, steht unter Sanierung finanzieren.
Antrag und Fristen
- Beim Bau: Planungsenergieausweis prüfen lassen, die ZEUS-Nummer ist der Schlüssel zur Registrierung. Baubewilligung, Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan der Bank vorbereiten.
- Beim Kauf: Einstiegslink oder Assistentennummer vom Bauträger anfordern, Bauträgererklärung und Finanzierungsplan unterschreiben lassen.
- Online-Assistent des Landes: Der Zugangslink muss innerhalb von fünf Tagen aktiviert und der Antrag innerhalb von 21 Tagen abgeschickt werden, sonst wird er gelöscht.
- Fristen im Blick behalten: zwölf Monate nach Baubeginnanzeige beziehungsweise nach Wohnungsübergabe. Wenn das Kontingent geschlossen ist, den Antrag im Jänner 2027 stellen.
- Bankfinanzierung ohne Zuschuss aufsetzen und den Zuschuss als Sondertilgung nach Auszahlung planen, siehe Sondertilgung.
Beratung bietet die Wohnberatung Salzburg in Wals, Bundesstraße 4, mit Online-Terminvereinbarung, Telefon 0662 8042-3000.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.