Wohnbauförderung · Wien · Stand September 2026

Wohnbauförderung Wien 2026: Eigenheim, geförderte Wohnung, Sanierung

Wien fördert den Bau eines Eigenheims mit einem Landesdarlehen von 365 Euro je Quadratmeter angemessener Nutzfläche zu 1 Prozent, in den ersten fünf Jahren tilgungsfrei. Für eine vierköpfige Jungfamilie sind das rund 42.000 Euro. Wer eine geförderte Wohnung kauft, bekommt beim Grund- und Baukostenbeitrag das Eigenmittelersatzdarlehen dazu. Die Einkommensgrenzen für Eigentum liegen höher als in jedem anderen Bundesland.

Eigenheim: Landesdarlehen365 €/m², 1 %
Geförderte WohnungEigenmittelersatzdarlehen 2,5 bis 12,5 %
Thermische Sanierungbis 35 %, max. 12.000 €
Einkommensgrenze Eigentum70.030 € (1 Person)

Quelle: Stadt Wien, MA 50 Wohnbauförderung. Einkommensgrenzen gültig ab 1. Jänner 2026.

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Eigenheim auf Eigengrund: 365 Euro je Quadratmeter

Für den Bau eines Eigenheims oder Reihenhauses auf eigenem Grund vergibt die Stadt Wien ein Landesdarlehen. Die Höhe ist ein Fixbetrag von 365 Euro je Quadratmeter angemessener Wohnnutzfläche. Angemessen heißt: nach Haushaltsgröße gestaffelt, unabhängig davon, wie groß das Haus tatsächlich wird. Die tatsächliche Wohnnutzfläche darf 150 Quadratmeter nicht überschreiten, sonst entfällt die Förderbarkeit.

HaushaltAngemessene NutzflächeLandesdarlehen (365 €/m²)
1 Person50 m²18.250 €
2 Personen70 m²25.550 €
3 Personen85 m²31.025 €
4 Personen100 m²36.500 €
5 Personen115 m²41.975 €
6 Personen130 m²47.450 €
Jungfamilie (niemand über 40)+ 15 m², höchstens 150 m²+ 5.475 €

Das Darlehen ist mit 1 Prozent pro Jahr verzinst. In den ersten fünf Jahren zahlen Sie nur Zinsen, ab dem sechsten Jahr beginnt die Tilgung gestaffelt: 2 Prozent der Darlehenssumme jährlich im 6. bis 10. Jahr, dann 3, 4, 5 und schließlich 6 Prozent im 26. bis 30. Jahr. Eigenmittel schreibt die Stadt nicht vor. Das Haus muss die ökologischen Mindeststandards der Neubauverordnung 2007 erfüllen, geprüft von der MA 25. Eigenheime auf Pachtgrund werden wie Kleingartenwohnhäuser nach eigenen Regeln gefördert.

Vorzeitiger Baubeginn möglich

Anders als in Oberösterreich darf in Wien beim Eigenheim für den Eigenbedarf vor der Zusicherung gebaut werden, wenn die Erfüllung der planerischen und ökologischen Anforderungen später überprüfbar ist. Bedingung: Die Baubewilligung ist bei Antragstellung höchstens drei Jahre alt. Ausgezahlt wird das Darlehen erst nach Grundbucheintragung und Prüfung des Baufortschritts durch eine von der Stadt bestellte Bauaufsicht, in einem oder zwei Teilbeträgen.

Rechenbeispiel: 42.000 Euro mit fünf Jahren Tilgungspause

Eine Jungfamilie mit zwei Kindern, vier Personen, bekommt 100 plus 15 Quadratmeter angemessene Nutzfläche angerechnet: 115 mal 365 Euro sind 41.975 Euro Landesdarlehen.

41.975 € DarlehenBelastung pro Monat
Landesdarlehen Wien, Jahr 1 bis 5 (nur 1 % Zinsen)35 €
Landesdarlehen Wien, Jahr 6 bis 10 (2 % Tilgung plus Zinsen)rund 105 €
Bankkredit über 30 Jahre (OeNB-Durchschnitt Juli 2026, 3,54 %)189 €

Der Vorteil liegt weniger in der Summe als in der Struktur: In den ersten fünf Jahren, wenn Bau, Einrichtung und Kinder das Budget am stärksten belasten, kostet das Landesdarlehen 35 Euro im Monat. Die Bank rechnet diese Rate in der Haushaltsrechnung mit, was den Spielraum für den Hauptkredit vergrößert. In Wien mit seinen Grundstückspreisen deckt das Darlehen allerdings nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten, die Bankfinanzierung bleibt der Hauptbaustein.

Einkommensgrenzen 2026

Für Eigentumswohnungen, Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser und Dachgeschossausbauten gelten seit 1. Jänner 2026 folgende Jahresnettoeinkommen als Obergrenze, gerechnet als Bruttobezug inklusive Sonderzahlungen abzüglich Steuer, Sozialversicherung und Pflegeaufwand:

HaushaltEigentumSanierung Eigenheim (125 % der WWFSG-Grenze)
1 Person70.030 €54.710 €
2 Personen104.370 €81.540 €
3 Personen118.100 €92.260 €
4 Personen131.840 €103.000 €
jede weitere Person+ 7.700 €+ 6.010 €

Geprüft wird das Vorjahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder anhand der Jahreslohnzettel und zusätzlich das laufende Jahr anhand der letzten drei Monatslohnzettel.

Geförderte Wohnung kaufen: Eigenmittelersatzdarlehen

Wer in eine mit Wiener Fördermitteln errichtete Wohnung zieht, zur Miete oder im Eigentum, muss einen Grund- und Baukostenbeitrag leisten. Genau dafür gibt es das Eigenmittelersatzdarlehen der Stadt: 1 Prozent Zinsen, Laufzeit je nach Förderstufe 10 bis 25 Jahre, Rückzahlung halbjährlich. Die Höhe hängt vom Haushaltseinkommen ab.

FörderstufeEinkommensgrenze 2 Personen (bis 31.12.2026)Darlehen in Prozent der BaukostenLaufzeit
142.390 €12,5 %25 Jahre
257.220 €7,5 %20 Jahre
364.000 €5,0 %15 Jahre
470.790 €2,5 %10 Jahre

Für eine Person gelten 28.450 bis 47.510 Euro, für vier Personen 53.560 bis 89.440 Euro. In den Stufen 1 und 2 kommt zusätzlich eine Grundkostenförderung dazu. Gefördert wird nur die angemessene Wohnfläche: 50 Quadratmeter für eine Person, 70 für zwei, je 15 mehr pro weiterer Person und noch einmal 15 für Jungfamilien unter 40. Das Haus darf höchstens 25 Jahre alt sein, der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kaufvertrag gestellt werden. Das Darlehen ist personenbezogen: Wer auszieht oder verkauft, zahlt den Rest sofort zurück. Ob und wie viel es gibt, rechnet der Online-Rechner der MA 50 vor.

Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenhäusern

Die Stadt zahlt für die thermische Sanierung der Gebäudehülle einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, gestaffelt nach dem erreichten Standard. Wer den Heizwärmebedarf auf höchstens das 1,45-Fache eines Niedrigstenergiegebäudes senkt, erhält 30 Prozent der anerkannten Kosten, maximal 8.000 Euro. Bei höchstens dem 1,30-Fachen sind es 35 Prozent, maximal 12.000 Euro. Für den Umstieg der Heizung auf Wärmepumpe oder Fernwärme gibt es zusätzlich 35 Prozent, maximal 8.000 Euro, bei Geothermie, Grundwasser oder Abwärme noch einmal 4.000 Euro.

Die Baubewilligung des Hauses muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, das Haus Hauptwohnsitz sein. Nötig sind Energieausweise vor und nach der Sanierung, Kostenvoranschläge und Rechnungen befugter Unternehmen. Eigenleistungen und reine Materialkosten werden nicht anerkannt. Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor Antragstellung ausgestellt sein, mit den Arbeiten muss innerhalb von sechs Monaten nach Zusicherung begonnen werden, fertig sein müssen sie nach drei Jahren. Was nach dem Aus der Bundesförderung sonst noch bleibt, steht unter Sanierung finanzieren.

Antrag und Ablauf

  1. Eigenheim: Baubewilligung der Baupolizei oder Mitteilung nach § 70a oder § 70b Wiener Bauordnung, Grundbuchsauszug, genehmigte Pläne in Farbe und Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder zusammenstellen.
  2. Antrag online bei der MA 50 stellen, Pläne per Post nachschicken. Servicestelle Neubauförderung, Muthgasse 62, Telefon 01 4000-74840.
  3. Nach der Zusicherung den Schuldschein für das Grundbuch ausstellen lassen. Die Auszahlung folgt nach Eintragung und Prüfung durch die Bauaufsicht.
  4. Geförderte Wohnung: Bauträgerformular vom Bauträger ausfüllen lassen, Eigenmittelersatzdarlehen online berechnen und innerhalb von drei Monaten nach Vertrag beantragen. Bearbeitung laut Stadt rund ein Monat.
  5. Sanierung: Bestandsenergieausweis und Energieausweis nach Sanierung vorab erstellen lassen, Antrag beim Infopoint Wohnungsverbesserung, Maria-Restituta-Platz 1, nur mit Termin.

Häufige Fragen

Nur bei geförderten Wohnungen in Häusern bis 25 Jahre Alter über das Eigenmittelersatzdarlehen. Für frei finanzierte Altbauwohnungen gibt es keine Kaufförderung, wohl aber die Sanierungsförderung für Eigenheime und die Wohnungsverbesserung.
Weil Wien nach Quadratmetern rechnet und die angemessene Fläche bei 150 Quadratmetern deckelt. Dafür ist die Rückzahlung in den ersten fünf Jahren ausgesetzt, und die Einkommensgrenzen liegen mit 70.030 Euro für eine Person deutlich höher als etwa in Oberösterreich mit 50.000 Euro.
Beim Eigenheim für den Eigenbedarf ja, sofern die Baubewilligung höchstens drei Jahre alt ist und die Anforderungen nachträglich überprüfbar sind. Bei der Sanierung nein: Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor dem Antrag datiert sein, mit den Arbeiten ist nach der Zusicherung zu beginnen.
Nein, es ist ein Darlehen der Stadt und damit Fremdkapital. Es ersetzt die Eigenmittel für Grund- und Baukostenbeitrag, aber die Bank rechnet Rate und Restschuld in der Haushaltsrechnung mit.

Quellen und Aktualisierung

Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.

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