Wohnbauförderung · Niederösterreich · Stand September 2026

Wohnbauförderung Niederösterreich 2026: Landesdarlehen zu 1 Prozent

Niederösterreich fördert den Hausbau mit einem Landesdarlehen zu 1 Prozent Zinsen, wahlweise über 27,5 oder 34,5 Jahre. Die Höhe entsteht aus einem Punktesystem: bis zu 42.000 Euro für Energieeffizienz und Lage, dazu je 10.000 Euro pro Kind und für Jungfamilien. Eine Jungfamilie mit zwei Kindern kommt laut Land auf bis zu 75.000 Euro. Ab 2027 sinkt die Förderung für Häuser über 150 Quadratmeter.

Eigenheim: Landesdarlehen1 %, bis 75.000 € im Beispiel
Wohnung vom Bauträgerbis 28.000 € + Familie
Sanierung4 % Annuitätenzuschuss, 10 Jahre
Einkommensgrenze60.000 / 90.000 € netto

Quelle: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung. Nur eine Landesförderung je Maßnahme.

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Eigenheim und Reihenhaus: das Punktesystem

Gefördert wird die Neuerrichtung eines Eigenheims und der Ersterwerb eines Reihenhauses von einem befugten Bauträger. Die Förderung ist ein Darlehen des Landes mit 1 Prozent Verzinsung im Nachhinein, Laufzeit wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahre, Rückzahlung gestaffelt: In den ersten Jahren ist die Rate niedriger, später steigt sie. Das Darlehen wird ins Grundbuch eingetragen, bei Fertigstellung muss der Hauptwohnsitz im Haus sein.

Die Höhe ergibt sich aus Punkten, jeder Punkt ist beim Eigenheim 300 Euro wert. Drei Töpfe stehen offen:

BausteinPunkteDarlehen (Eigenheim, 300 €/Punkt)
Basisförderung: Energieeffizienz laut Energieausweis, wahlweise optimierte Gebäudehülle oder optimierte Haustechnik mit Solar-, PV- oder Lüftungsanlage6519.500 €
Ergänzungen: Photovoltaik, ökologische Baustoffe, Wohnraumlüftung, passiver Sonnenschutz, grüne Infrastruktur, Sicherheitbis 35bis 10.500 €
Lagequalität: Ortskern oder Abwanderungsgemeinde laut Landeslistebis 40bis 12.000 €
Maximum aus Punkten14042.000 €

Pflicht sind ein Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz und ein hocheffizientes alternatives Heizsystem, also Pellets, Hackschnitzel, Stückholz, Wärmepumpe oder Fernwärme. Die Einkommensgrenze liegt bei 60.000 Euro netto im Jahr für eine Person, 90.000 Euro für zwei, je weitere Person 10.000 Euro mehr.

Ab 1. Jänner 2027: Die Wohnnutzfläche des geförderten Eigenheims darf höchstens 170 Quadratmeter betragen. Bei 151 bis 170 Quadratmetern gibt es pro Punkt nur noch 150 statt 300 Euro. Die Familienförderung bleibt unverändert. Wer ein größeres Haus plant und noch 2026 einreicht, sichert sich die volle Punktbewertung.

Familienförderung: die zweite Hälfte

Zu den Punkten kommt ein Familienpaket, das nicht von der Bauweise abhängt. Es kann bis zur Fertigstellungsmeldung noch aufgestockt werden, etwa wenn ein Kind dazukommt.

  • Jungfamilie: 10.000 Euro, wenn mindestens ein versorgungsberechtigtes Kind im Haushalt lebt und ein Partner bei Einreichung unter 35 ist. Gilt auch für Alleinerziehende bis 35.
  • Je Kind: 10.000 Euro für jedes versorgungsberechtigte Kind im Haushalt.
  • Behinderung: 10.000 Euro je Kind mit erhöhter Familienbeihilfe, ebenso bei mindestens 55 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Pflegegeld ab Stufe 2 eines Haushaltsmitglieds.
  • Arbeitnehmer: 3.000 Euro, wenn der Antragsteller in den letzten 15 Monaten unselbstständig beschäftigt war und seit mindestens drei Jahren den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat.

Das Land rechnet selbst vor: Eine Jungfamilie mit zwei Kindern und einem unselbstständig beschäftigten Elternteil erhält 33.000 Euro aus dem Familienpaket. Zusammen mit den maximal 42.000 Euro aus den Punkten sind das bis zu 75.000 Euro Landesdarlehen.

Rechenbeispiel: 75.000 Euro zu 1 Prozent

75.000 € über 30 Jahre, als gleichbleibende Rate gerechnetZinssatzMonatsrate
Landesdarlehen Niederösterreich1,00 %241 €
Bankkredit (OeNB-Durchschnitt Juli 2026)3,54 %338 €
Vorteil2,54 Prozentpunkte97 € im Monat, rund 35.000 € über die Laufzeit

Die tatsächliche Landesrate weicht ab, weil Niederösterreich gestaffelt tilgt und die Rate in den ersten Jahren unter der gleichbleibenden Annuität liegt. Der Zinsvorteil bleibt derselbe. Weil das Darlehen im Grundbuch steht, prüft die Bank die Landesrate in der Haushaltsrechnung mit, und das Pfandrecht des Landes muss neben dem der Bank Platz finden.

Eigentumswohnung vom Bauträger

Der Ersterwerb einer Wohnung im Geschoßwohnbau von einem befugten Bauträger läuft nach demselben Punktesystem, nur ist ein Punkt 200 Euro wert. Aus Basis und Ergänzungen sind bis zu 20.000 Euro möglich, mit Lagepunkten bis zu 28.000 Euro. Das Familienpaket kommt unverändert dazu, im Beispiel des Landes ergibt das bis zu 61.000 Euro. Die Punkte hängen hier von der Bauweise des gesamten Gebäudes ab, die der Bauträger festlegt. Ob eine konkrete Wohnung förderbar ist und wie viele Punkte sie bringt, sagt deshalb der Bauträger, nicht der Käufer.

Eigenheimsanierung: 4 Prozent Zuschuss auf zehn Jahre

Für die Sanierung eines fertiggestellten Eigenheims zahlt das Land keinen Kredit, sondern einen nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss: 4 Prozent der förderbaren Sanierungskosten pro Jahr, zehn Jahre lang, als Beitrag zur Rückzahlung eines Bankdarlehens. Anerkannt werden höchstens 600 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche und 130 Quadratmeter je Wohneinheit, also maximal 78.000 Euro anerkennbare Kosten.

Zwei Varianten: Die Sanierung mit Energieausweis ist für eine thermische Gesamtsanierung gedacht und verlangt eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent. Die förderbaren Kosten ergeben sich aus den anerkennbaren Kosten mal Punkten, ein Punkt ist ein Prozent. Die Sanierung ohne Energieausweis deckt Einzelmaßnahmen wie Dach, Heizung, Fenster oder Außentür und bis zu zwei Dämmmaßnahmen ab. In beiden Fällen genügt eine Kostenschätzung im Antrag, Kostenvoranschläge sind nicht nötig. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Baubeginn der Sanierung eingereicht werden, die Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsbelegen folgt nach Abschluss. Da die Bundesförderung 2026 ausgeschöpft ist, ist das für niederösterreichische Sanierer die einzige offene Schiene, siehe Sanierung finanzieren.

Gefördertes Haus kaufen: Förderung übernehmen

Wer ein bereits gefördertes Eigenheim kauft, kann in das laufende Landesdarlehen eintreten, wenn er selbst förderungswürdig ist. Der Kaufvertrag muss die Schuldübernahme ausdrücklich erklären, das Land muss der Eigentumsübertragung zustimmen. Es gelten dieselben Einkommensgrenzen wie beim Neubau, und das Haus muss auf die Dauer der Förderung mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Für den Käufer bedeutet das ein günstiges Darlehen, das die Bankfinanzierung entsprechend verkleinert.

Antrag und Fristen

  1. Energieausweis mit Heizwärmebedarf und Heizsystem erstellen lassen, er ist Grundlage für die Punkte und Teil der Baubewilligung.
  2. Prüfen, ob die Gemeinde auf der Landesliste der Abwanderungsgemeinden steht oder das Grundstück im Ortskern liegt: bis zu 12.000 Euro zusätzlich.
  3. Eigenheimförderung online oder mit dem Antragsformular des Landes einreichen, mit allen Beilagen laut Deckblatt. Der Online-Antrag ist nur für Eigenheime mit höchstens zwei Wohnungen möglich.
  4. Bankfinanzierung mit und ohne Landesdarlehen rechnen. Die Landesrate zählt in der Schuldendienstquote mit, siehe Wie hoch darf die Kreditrate sein.
  5. Bis zur Fertigstellungsmeldung Aufstockungen beantragen, etwa für ein weiteres Kind.

Auskunft gibt die Abteilung Wohnungsförderung im Landhaus St. Pölten unter 02742 22133.

Häufige Fragen

Nur, wenn das Haus bereits gefördert ist und Sie in das laufende Darlehen eintreten. Für ungeförderte Bestandshäuser gibt es kein Neubaudarlehen, wohl aber die Eigenheimsanierung mit 4 Prozent Annuitätenzuschuss.
Für ein und dieselbe Maßnahme gewährt Niederösterreich nur eine Förderung. Neubau und spätere Sanierung sind verschiedene Maßnahmen, Neubaudarlehen und Bundesförderung für dieselbe Photovoltaikanlage wären es nicht.
Die Obergrenze von 170 Quadratmetern Wohnnutzfläche und der halbierte Punktwert von 150 Euro für Häuser zwischen 151 und 170 Quadratmetern. Häuser über 170 Quadratmeter werden ab 2027 nicht mehr gefördert.
Das Land schreibt keine Eigenmittelquote vor. Die Bank schon: Die FMA nennt 90 Prozent Beleihung als Leitwert, und das Landesdarlehen zählt dabei als Fremdkapital, nicht als Eigenmittel.

Quellen und Aktualisierung

Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.

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