Wohnbauförderung · Vorarlberg · Stand September 2026

Wohnbauförderung Vorarlberg 2026: Förderkredit bis 100.000 Euro, 15.000 Euro je Kind

Vorarlberg vergibt für Hausbau und Wohnungskauf einen Förderkredit über 35 Jahre: 30.000 Euro Basis für ein Eigenheim, 50.000 Euro für eine Eigentumswohnung, dazu 15.000 Euro je Kind, 10.000 Euro beim ersten Eigentum und Boni für Energiestandard und regionale Baustoffe, gedeckelt bei 100.000 Euro je Wohneinheit. Der Zins beginnt bei 1 Prozent, steigt aber bis auf 5 Prozent, wahlweise fix 3,3 Prozent. Die Einkommensgrenzen liegen mit 7.000 Euro netto im Monat für zwei Personen hoch.

Basis Eigenheim / Wohnung30.000 € / 50.000 €
Je Kind+ 15.000 €
Zinssatz1 % steigend bis 5 %, oder fix 3,3 %
Maximum je Wohneinheit100.000 €

Quelle: Land Vorarlberg, Broschüre Bauen/Kaufen Juli 2025/2026. Antrag vor Bezug des Objekts.

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Wie sich der Förderkredit zusammensetzt

Die Neubauförderung gilt für den Bau eines Eigenheims und den Kauf einer Wohnung vom Bauträger. Sie ist ein Kredit des Landes, abgewickelt über die Hypo Vorarlberg, erstrangig im Grundbuch besichert. Die Höhe setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: Basisförderung nach Gebäudetyp, Kinderbonus, Ersterwerbsbonus und Klimaschutz- oder Regionalitätsboni.

BausteinBetrag
Basis Eigenheim30.000 €
Basis Doppel- oder Reihenhaus40.000 €
Basis Eigentumswohnung, Zu-, Ein-, Umbau, Ersatzneubau, Baugruppe in verdichteter Bauweise50.000 €
Basis Wohninitiative60.000 €
Je Kind+ 15.000 €
Erstmaliger Eigentumserwerb aller Haushaltsmitglieder+ 10.000 €
Referenz-Heizwärmebedarf unterschritten+ 10.000 €
OI3-Index (ökologische Baustoffe)+ 10.000 €
Klimaaktiv-Gold-Standard (statt der beiden Zuschläge davor)+ 25.000 €
Fenster aus regionalem Holz+ 5.000 €
Fassade, Wände, Decken oder Dach aus regionalen Materialienje + 2.500 €
Maximum je Wohneinheit100.000 €

Auffällig ist die Reihenfolge: Eine Eigentumswohnung bekommt mit 50.000 Euro mehr Basis als ein freistehendes Haus mit 30.000 Euro. Das Land belohnt verdichtetes Bauen und geringen Grundverbrauch, dasselbe Prinzip wie in Tirol. Den Betrag rechnet der Neubauförderungsrechner auf der Landesseite unverbindlich vor.

Konditionen: steigende Annuität oder Fixzins

Der Kredit läuft 35 Jahre. Standard ist eine steigende Annuität, gerechnet vom ursprünglichen Nominalbetrag: In den ersten fünf Jahren 1,5 Prozent im Jahr, davon 1 Prozent Zinsen, dann in Fünfjahresschritten bis 8,5 Prozent, davon 5 Prozent Zinsen. Wer Planbarkeit will, wählt im Antrag stattdessen eine Fixverzinsung von 3,3 Prozent über die gesamte Laufzeit mit 4,85 Prozent Annuität. Die Zinsen laufen ab der ersten Auszahlung, die Tilgung beginnt im Monat nach Fertigstellung oder Bezug.

ZeitraumAnnuität vom Nominalbetragdavon Zinsen
1. bis 5. Jahr1,50 %1,00 %
6. bis 10. Jahr2,75 %1,75 %
11. bis 15. Jahr3,25 %2,25 %
16. bis 20. Jahr4,50 %3,25 %
21. bis 25. Jahr6,00 %4,25 %
26. bis 30. Jahr7,75 %5,00 %
31. bis 35. Jahr8,50 %5,00 %

Rechenbeispiel: 80.000 Euro für eine Familie

Ein Paar mit zwei Kindern baut sein erstes Eigenheim und unterschreitet den Referenz-Heizwärmebedarf: 30.000 Euro Basis, 30.000 Euro für die Kinder, 10.000 Euro Ersterwerbsbonus, 10.000 Euro Energiebonus, zusammen 80.000 Euro Förderkredit.

80.000 € über 35 JahreMonatsrate
Landeskredit, Jahr 1 bis 5 (1,5 % Annuität)100 €
Landeskredit, Jahr 6 bis 10 (2,75 %)183 €
Landeskredit, Jahr 16 bis 20 (4,5 %)300 €
Landeskredit, Jahr 31 bis 35 (8,5 %)567 €
Landeskredit Fixvariante 3,3 % (4,85 % Annuität)323 €
Bankkredit 35 Jahre (OeNB-Durchschnitt Juli 2026, 3,54 %)332 €

Die Staffel entlastet die ersten zehn Jahre massiv, wird aber ab dem 21. Jahr mit 4,25 bis 5 Prozent Zinsen teurer als der heutige Bankdurchschnitt. Wer den Kredit lange behält, sollte die späten Jahre in die Planung nehmen oder gleich die Fixvariante wählen, die mit 3,3 Prozent nur knapp unter dem Bankzins liegt. Vorarlbergs Förderung ist damit weniger ein Zinsgeschenk als eine Liquiditätshilfe in der Bauphase. Für die Bank zählt die Landesrate in der Haushaltsrechnung, bei steigender Staffel mit der späteren Belastung.

Einkommensgrenzen und Kürzung

Die Grenzen gelten als monatliches Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, Jahresnetto aus dem Steuerbescheid oder Jahreslohnzettel durch zwölf: 4.000 Euro für eine Person, 7.000 Euro für zwei, 8.250 Euro für drei und mehr Personen. Erwerbseinkommen von Kindern bis 25 bleibt bis 850 Euro monatlich außer Betracht. Wer darüber liegt, wird schrittweise gekürzt: je angefangene 50 Euro Überschreitung um 5 Prozent, nach 1.000 Euro darüber ist die Förderung weg. Ein Paar mit 7.300 Euro netto bekommt also noch 70 Prozent.

Voraussetzungen: Fläche, Heizung, Baustoffe

Die Nutzfläche einer Wohnung darf höchstens 150 Quadratmeter betragen, bei Eigenheimen mit zwei abgeschlossenen Wohnungen 200. Ohne Keller und Dachboden sind zusätzlich 25 Quadratmeter Technik- und Lagerraum erlaubt. Das Heizsystem muss hocheffizient und alternativ sein und mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage kombiniert werden. Ökologische Mindestanforderungen gelten für alle: HFKW-freie Dämm- und Baustoffe, PVC-freie Rohre, Folien, Bodenbeläge und Tapeten, Holz aus nachhaltiger Gewinnung mit Zertifikat bei außereuropäischer Herkunft, Verputze mit höchstens 6 Prozent Kunststoffanteil. Weitere Bedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, gesicherte Finanzierung, Eigentum oder Baurecht, rechtskräftige Baubewilligung, Einhaltung der Kosten- und Preisobergrenzen des Landes.

Sanierung: Kredit bis 100.000 Euro

Seit 1. Juli 2025 fördert Vorarlberg die Wohnhaussanierung ausschließlich mit Krediten, die frühere Wahlmöglichkeit eines Einmalzuschusses ist weggefallen. Der Kredit ist mit 100.000 Euro gedeckelt, läuft 35 Jahre und beginnt mit 1 Prozent Zinsen in den ersten fünf Jahren, steigend bis 5 Prozent in den letzten zehn. Die Höhe errechnet sich aus Pauschalbeträgen je Quadratmeter Bauteilfläche: Nach der Richtlinie etwa 140 bis 220 Euro je Quadratmeter für eine Dachsanierung mit Dämmung, 90 bis 135 Euro für ein Wärmedämmverbundsystem, jeweils mehr mit nachwachsenden Dämmstoffen und regionalem Holz. Voraussetzung ist eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung und die Einhaltung von U-Werten, die Einkommensgrenzen sind dieselben wie beim Neubau. Das Energieinstitut Vorarlberg bietet dazu eine produktneutrale Erstberatung. Was nach dem Ende der Bundesförderung sonst bleibt, steht unter Sanierung finanzieren.

Antrag und Ablauf

  1. Energieberatung nutzen und den Energieausweis erstellen lassen, er belegt Heizwärmebedarf und OI3-Index für die Boni.
  2. Antrag ab Baubewilligung oder ab Kaufvertrag beziehungsweise Kaufvorvertrag stellen, spätestens vor Bezug des Objekts. Formulare für Eigenheim und Eigentumswohnung sind getrennt, das Upload-Portal des Landes nimmt die Unterlagen entgegen.
  3. Bei Unklarheit vorab das Formular „Prüfung der Fördervoraussetzungen" einreichen, das Land prüft unverbindlich.
  4. Nach der Förderzusage kommen Kredit- und Pfandbestellungsurkunde von der Hypo Vorarlberg. Beglaubigt unterschreiben und retournieren, erst danach wird ausgezahlt.
  5. Kinderzuschuss nachholen: Für Kinder, die nach der Zusage geboren oder adoptiert werden, zahlt das Land zwei Jahre lang 50 Euro monatlich, bei Mehrlingen 75 Euro je Kind.

Beratung: Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus Bregenz, Telefon 05574 511-8080, vormittags ohne Termin.

Häufige Fragen

Die Staffel, wenn die ersten zehn Jahre knapp sind und der Kredit später durch Sondertilgung oder Verkauf verschwindet. Der Fixzins, wenn der Kredit die vollen 35 Jahre laufen soll: Die Staffel kostet ab dem 21. Jahr 4,25 bis 5 Prozent, die Fixvariante durchgehend 3,3.
Nur, wenn die Wohnung bereits gefördert ist und Sie den offenen Kredit des Verkäufers übernehmen. Dafür müssen Sie selbst die Förderkriterien erfüllen. Ungeförderte Bestandsobjekte werden über die Sanierungsförderung unterstützt, nicht beim Kauf.
Ja, 10.000 Euro, sofern noch kein Haushaltsmitglied Wohnungseigentum hatte. Nur bei geförderten Mietwohnungen gibt es ihn nicht.
Kürzung um 5 Prozent je angefangene 50 Euro. Bei 7.000 Euro Grenze für zwei Personen und 7.200 Euro Einkommen bleiben 80 Prozent der Förderung, bei 8.000 Euro sind es null.

Quellen und Aktualisierung

Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.

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