Wie sich der Förderkredit zusammensetzt
Die Neubauförderung gilt für den Bau eines Eigenheims und den Kauf einer Wohnung vom Bauträger. Sie ist ein Kredit des Landes, abgewickelt über die Hypo Vorarlberg, erstrangig im Grundbuch besichert. Die Höhe setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: Basisförderung nach Gebäudetyp, Kinderbonus, Ersterwerbsbonus und Klimaschutz- oder Regionalitätsboni.
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Basis Eigenheim | 30.000 € |
| Basis Doppel- oder Reihenhaus | 40.000 € |
| Basis Eigentumswohnung, Zu-, Ein-, Umbau, Ersatzneubau, Baugruppe in verdichteter Bauweise | 50.000 € |
| Basis Wohninitiative | 60.000 € |
| Je Kind | + 15.000 € |
| Erstmaliger Eigentumserwerb aller Haushaltsmitglieder | + 10.000 € |
| Referenz-Heizwärmebedarf unterschritten | + 10.000 € |
| OI3-Index (ökologische Baustoffe) | + 10.000 € |
| Klimaaktiv-Gold-Standard (statt der beiden Zuschläge davor) | + 25.000 € |
| Fenster aus regionalem Holz | + 5.000 € |
| Fassade, Wände, Decken oder Dach aus regionalen Materialien | je + 2.500 € |
| Maximum je Wohneinheit | 100.000 € |
Auffällig ist die Reihenfolge: Eine Eigentumswohnung bekommt mit 50.000 Euro mehr Basis als ein freistehendes Haus mit 30.000 Euro. Das Land belohnt verdichtetes Bauen und geringen Grundverbrauch, dasselbe Prinzip wie in Tirol. Den Betrag rechnet der Neubauförderungsrechner auf der Landesseite unverbindlich vor.
Konditionen: steigende Annuität oder Fixzins
Der Kredit läuft 35 Jahre. Standard ist eine steigende Annuität, gerechnet vom ursprünglichen Nominalbetrag: In den ersten fünf Jahren 1,5 Prozent im Jahr, davon 1 Prozent Zinsen, dann in Fünfjahresschritten bis 8,5 Prozent, davon 5 Prozent Zinsen. Wer Planbarkeit will, wählt im Antrag stattdessen eine Fixverzinsung von 3,3 Prozent über die gesamte Laufzeit mit 4,85 Prozent Annuität. Die Zinsen laufen ab der ersten Auszahlung, die Tilgung beginnt im Monat nach Fertigstellung oder Bezug.
| Zeitraum | Annuität vom Nominalbetrag | davon Zinsen |
|---|---|---|
| 1. bis 5. Jahr | 1,50 % | 1,00 % |
| 6. bis 10. Jahr | 2,75 % | 1,75 % |
| 11. bis 15. Jahr | 3,25 % | 2,25 % |
| 16. bis 20. Jahr | 4,50 % | 3,25 % |
| 21. bis 25. Jahr | 6,00 % | 4,25 % |
| 26. bis 30. Jahr | 7,75 % | 5,00 % |
| 31. bis 35. Jahr | 8,50 % | 5,00 % |
Rechenbeispiel: 80.000 Euro für eine Familie
Ein Paar mit zwei Kindern baut sein erstes Eigenheim und unterschreitet den Referenz-Heizwärmebedarf: 30.000 Euro Basis, 30.000 Euro für die Kinder, 10.000 Euro Ersterwerbsbonus, 10.000 Euro Energiebonus, zusammen 80.000 Euro Förderkredit.
| 80.000 € über 35 Jahre | Monatsrate |
|---|---|
| Landeskredit, Jahr 1 bis 5 (1,5 % Annuität) | 100 € |
| Landeskredit, Jahr 6 bis 10 (2,75 %) | 183 € |
| Landeskredit, Jahr 16 bis 20 (4,5 %) | 300 € |
| Landeskredit, Jahr 31 bis 35 (8,5 %) | 567 € |
| Landeskredit Fixvariante 3,3 % (4,85 % Annuität) | 323 € |
| Bankkredit 35 Jahre (OeNB-Durchschnitt Juli 2026, 3,54 %) | 332 € |
Die Staffel entlastet die ersten zehn Jahre massiv, wird aber ab dem 21. Jahr mit 4,25 bis 5 Prozent Zinsen teurer als der heutige Bankdurchschnitt. Wer den Kredit lange behält, sollte die späten Jahre in die Planung nehmen oder gleich die Fixvariante wählen, die mit 3,3 Prozent nur knapp unter dem Bankzins liegt. Vorarlbergs Förderung ist damit weniger ein Zinsgeschenk als eine Liquiditätshilfe in der Bauphase. Für die Bank zählt die Landesrate in der Haushaltsrechnung, bei steigender Staffel mit der späteren Belastung.
Einkommensgrenzen und Kürzung
Die Grenzen gelten als monatliches Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, Jahresnetto aus dem Steuerbescheid oder Jahreslohnzettel durch zwölf: 4.000 Euro für eine Person, 7.000 Euro für zwei, 8.250 Euro für drei und mehr Personen. Erwerbseinkommen von Kindern bis 25 bleibt bis 850 Euro monatlich außer Betracht. Wer darüber liegt, wird schrittweise gekürzt: je angefangene 50 Euro Überschreitung um 5 Prozent, nach 1.000 Euro darüber ist die Förderung weg. Ein Paar mit 7.300 Euro netto bekommt also noch 70 Prozent.
Voraussetzungen: Fläche, Heizung, Baustoffe
Die Nutzfläche einer Wohnung darf höchstens 150 Quadratmeter betragen, bei Eigenheimen mit zwei abgeschlossenen Wohnungen 200. Ohne Keller und Dachboden sind zusätzlich 25 Quadratmeter Technik- und Lagerraum erlaubt. Das Heizsystem muss hocheffizient und alternativ sein und mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage kombiniert werden. Ökologische Mindestanforderungen gelten für alle: HFKW-freie Dämm- und Baustoffe, PVC-freie Rohre, Folien, Bodenbeläge und Tapeten, Holz aus nachhaltiger Gewinnung mit Zertifikat bei außereuropäischer Herkunft, Verputze mit höchstens 6 Prozent Kunststoffanteil. Weitere Bedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, gesicherte Finanzierung, Eigentum oder Baurecht, rechtskräftige Baubewilligung, Einhaltung der Kosten- und Preisobergrenzen des Landes.
Sanierung: Kredit bis 100.000 Euro
Seit 1. Juli 2025 fördert Vorarlberg die Wohnhaussanierung ausschließlich mit Krediten, die frühere Wahlmöglichkeit eines Einmalzuschusses ist weggefallen. Der Kredit ist mit 100.000 Euro gedeckelt, läuft 35 Jahre und beginnt mit 1 Prozent Zinsen in den ersten fünf Jahren, steigend bis 5 Prozent in den letzten zehn. Die Höhe errechnet sich aus Pauschalbeträgen je Quadratmeter Bauteilfläche: Nach der Richtlinie etwa 140 bis 220 Euro je Quadratmeter für eine Dachsanierung mit Dämmung, 90 bis 135 Euro für ein Wärmedämmverbundsystem, jeweils mehr mit nachwachsenden Dämmstoffen und regionalem Holz. Voraussetzung ist eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung und die Einhaltung von U-Werten, die Einkommensgrenzen sind dieselben wie beim Neubau. Das Energieinstitut Vorarlberg bietet dazu eine produktneutrale Erstberatung. Was nach dem Ende der Bundesförderung sonst bleibt, steht unter Sanierung finanzieren.
Antrag und Ablauf
- Energieberatung nutzen und den Energieausweis erstellen lassen, er belegt Heizwärmebedarf und OI3-Index für die Boni.
- Antrag ab Baubewilligung oder ab Kaufvertrag beziehungsweise Kaufvorvertrag stellen, spätestens vor Bezug des Objekts. Formulare für Eigenheim und Eigentumswohnung sind getrennt, das Upload-Portal des Landes nimmt die Unterlagen entgegen.
- Bei Unklarheit vorab das Formular „Prüfung der Fördervoraussetzungen" einreichen, das Land prüft unverbindlich.
- Nach der Förderzusage kommen Kredit- und Pfandbestellungsurkunde von der Hypo Vorarlberg. Beglaubigt unterschreiben und retournieren, erst danach wird ausgezahlt.
- Kinderzuschuss nachholen: Für Kinder, die nach der Zusage geboren oder adoptiert werden, zahlt das Land zwei Jahre lang 50 Euro monatlich, bei Mehrlingen 75 Euro je Kind.
Beratung: Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus Bregenz, Telefon 05574 511-8080, vormittags ohne Termin.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.