- Eigenheim: Förderkredit oder Wohnbauscheck
- Rechenbeispiel: Was 0,5 Prozent bedeuten
- Zusatzförderungen: Kinder, Energie, Sicherheit
- Reihenhaus und Eigentumswohnung: bis 1.950 Euro je Quadratmeter
- Gebrauchte Wohnung kaufen: Erwerbsförderung
- Einkommensgrenzen und förderbare Fläche
- Sanierung: Einmal- oder Annuitätenzuschuss
- Antrag und Fristen
- Häufige Fragen
Eigenheim: Förderkredit oder Wohnbauscheck
Als Eigenheim gilt ein Haus mit einer oder höchstens zwei Wohnungen, von denen eine der Eigentümer selbst bewohnt. Für die Errichtung stellt das Land zwei Grundförderungen zur Wahl, die sich nicht kombinieren lassen.
Der Förderkredit beträgt fix 54.000 Euro, wird im Grundbuch sichergestellt und läuft bis zu 37,5 Jahre. Das Besondere ist die steigende Annuität: Zinsen und Tilgung zusammen beginnen bei einem halben Prozent im Jahr und steigen erst spät deutlich an.
| Zeitraum | Zinssatz | Tilgung | Annuität pro Jahr | Monatlich bei 54.000 € |
|---|---|---|---|---|
| 1. bis 5. Jahr | 0,2 % | 0,3 % | 0,5 % | 23 € |
| 6. bis 10. Jahr | 0,3 % | 0,6 % | 0,9 % | 41 € |
| 11. bis 20. Jahr | 0,5 % | 0,9 % | 1,4 % | 63 € |
| 21. bis 25. Jahr | 0,8 % | 1,4 % | 2,2 % | 99 € |
| 26. bis 30. Jahr | 2,2 % | 4,6 % | 6,8 % | 306 € |
| ab dem 31. Jahr | 3,0 % | 4,7 % | 7,7 % | 347 € |
Der Wohnbauscheck ist die Alternative: 18.900 Euro, keine Rückzahlung, keine Sicherstellung im Grundbuch, und nach zehn Jahren kann frei über das Haus verfügt werden. Er entspricht 35 Prozent des möglichen Förderkredits. Wer den Kredit nimmt, bindet sich länger an Hauptwohnsitz und Veräußerungsverbot, bekommt dafür aber fast das Dreifache an Kapital zu einem Zins, den keine Bank bietet.
Rechenbeispiel: Was 0,5 Prozent bedeuten
Wer die 54.000 Euro stattdessen bei der Bank aufnimmt, zahlt zum OeNB-Durchschnitt vom Juli 2026 von 3,54 Prozent über 30 Jahre rund 244 Euro im Monat. Der Landeskredit kostet in den ersten fünf Jahren 23 Euro, in den folgenden fünf 41 Euro. Erst ab dem 26. Jahr liegt die Landesrate mit 306 Euro über der Bankrate, dann allerdings auf einer Restschuld, die nach 25 Jahren mit nur 0,3 bis 1,4 Prozent Tilgung noch groß ist. Der Kredit ist also ein Geschenk für die ersten zwanzig Jahre und ein normales Darlehen danach. Wer plant, das Haus vor dem 26. Jahr zu verkaufen oder umzuschulden, sollte den Ablösebetrag im Auge behalten. Den Wohnbauscheck wählt, wer die Grundbuchbindung scheut oder ohnehin wenig Fremdkapital braucht.
Zusatzförderungen: Kinder, Energie, Sicherheit
Zur Grundförderung, ob Kredit oder Scheck, kommen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Das Land rechnet auf seiner Seite ein Beispiel vor: Wohnbauscheck 18.900 Euro, Kinderzuschuss für zwei Kinder 5.000 Euro, Wärmepumpe 7.200 Euro, zeitgesteuerter Sonnenschutz 1.800 Euro, Photovoltaik mit 7 Kilowatt-Peak 875 Euro, zusammen 33.775 Euro ohne jede Rückzahlung.
- Kinderzuschuss: 2.500 Euro je Kind mit Familienbeihilfe im Haushalt, auch für Kinder, die bis zehn Jahre nach der Zusicherung geboren werden. Antrag spätestens ein Jahr nach der Geburt, Auszahlung bei der Endabrechnung.
- Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen: Wärmepumpe, Photovoltaik, Sonnenschutz und weitere, Höhe je Maßnahme laut Merkblatt Zusatzförderungen.
- Sicheres Wohnen und behindertengerechte Maßnahmen als weitere Zuschüsse.
Reihenhaus und Eigentumswohnung: bis 1.950 Euro je Quadratmeter
Doppelhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen gelten als verdichtete Bauweise, wenn der Grundanteil je Wohnung höchstens 400 Quadratmeter beträgt. Statt des Fixbetrags gibt es hier einen Kredit je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche, abhängig davon, wie sparsam das Projekt mit Grund umgeht: 1.160 Euro bei 350 bis 400 Quadratmetern Grundverbrauch, 1.350 Euro bei 300 bis 350, 1.540 Euro bei 250 bis 300, 1.770 Euro bei 200 bis 250 und 1.950 Euro unter 200 Quadratmetern. Bei einer Wohnung mit 90 förderbaren Quadratmetern in dichter Bebauung sind das bis zu 175.500 Euro Förderkredit zu denselben Konditionen wie beim Eigenheim. Auch hier ist der Wohnbauscheck mit 35 Prozent des Kredits die Alternative. Ein Zubau oder Dachbodenausbau ohne neuen Grundverbrauch wird mit 1.540 Euro je Quadratmeter gefördert.
Gebrauchte Wohnung kaufen: Erwerbsförderung
Tirol fördert den Kauf eines mindestens vier Jahre alten, nicht mehr geförderten Hauses oder einer Wohnung zu einem angemessenen Preis. Die angemessenen Preise legt das Land je Gemeinde fest und veröffentlicht sie auf der Landesseite. Der Förderkredit beträgt 27.500 Euro, höchstens aber 50 Prozent des Kaufpreises, der Wohnbauscheck höchstens 17,5 Prozent. Dazu kommt ein gestaffelter Betrag nach Haushaltsgröße: 7.000 Euro für ein bis zwei Personen ab 30 Quadratmetern, 9.000 Euro für drei Personen ab 85 Quadratmetern, 10.000 Euro ab vier Personen und 95 Quadratmetern. Die Konditionen entsprechen dem Eigenheimkredit. Eine Förderung für den Kauf einer gebrauchten Wohnung ist in Österreich selten, die meisten Länder fördern nur Neubau oder Ersterwerb.
Einkommensgrenzen und förderbare Fläche
Tirol rechnet mit dem Familieneinkommen des Vorjahres als Jahreszwölftel, also dem monatlichen Nettoeinkommen inklusive Unterhalt und Kinderbetreuungsgeld. Die Grenze liegt bei 3.800 Euro für eine Person, 6.300 Euro für zwei, 6.780 Euro für drei und je 480 Euro mehr für jede weitere Person. Wer darüber liegt, verliert nicht alles: Je angefangene 100 Euro Überschreitung kürzt das Land die Förderung um 25 Prozent, ab 400 Euro darüber bleibt nichts.
Die förderbare Nutzfläche ist bei ein bis zwei Personen mit 95 Quadratmetern gedeckelt, bei drei mit 105, ab vier mit 120. Beim Eigenheimkredit spielt sie keine Rolle, weil der Betrag fix ist, bei Reihenhaus, Wohnung und Sanierung bestimmt sie die Höhe. Die Bank prüft daneben ihre eigenen Grenzen, siehe Haushaltsrechnung der Bank.
Sanierung: Einmal- oder Annuitätenzuschuss
Für Heizungstausch, Fenster, Dämmung, Dach, Solaranlagen und Wohnraumerweiterung gewährt das Land wahlweise einen Einmalzuschuss von 15 bis 50 Prozent der förderbaren Kosten oder einen Annuitätenzuschuss von 25 bis 55 Prozent der Anfangsbelastung eines Bankkredits, halbjährlich über höchstens zwölf Jahre bei mindestens zehn Jahren Kreditlaufzeit. Die förderbaren Kosten sind mit 1.100 Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche gedeckelt, also 104.500 Euro bei ein bis zwei Personen, 115.500 bei drei und 132.000 ab vier. Rechnungen müssen über 100 Euro liegen, dürfen höchstens 18 Monate alt sein, Eigenleistungen zählen nicht. Bundesförderungen werden abgezogen. Dazu kommen ein Ökobonus und ein Bonus für klimafreundliche Heizsysteme. Was das Ende der Bundesförderung für die Rechnung bedeutet, steht unter Sanierung finanzieren.
Antrag und Fristen
- Eigenheim: Antrag spätestens sechs Monate nach Baubeginn bei der Bezirkshauptmannschaft, in Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land beim Amt der Landesregierung. Ein vorzeitiger Baubeginn ist also möglich.
- Ersterwerb vom Bauträger: spätestens sechs Monate nach dem Kauf, das Projekt muss mit Zustimmung des Landes begonnen worden sein.
- Formulare A1 Ansuchen, F1 Beiblatt persönliche Verhältnisse, F3 Kreditzusage der Bank und F4 Nutzflächenermittlung beilegen.
- Nach positiver Prüfung folgt die Zusicherung, beim Kredit die Eintragung von Pfandrecht und Veräußerungsverbot, dann die Auszahlung nach Baufortschritt. Beim Wohnbauscheck entfällt das Grundbuch.
- Kinderzuschuss für später geborene Kinder bis ein Jahr nach der Geburt nachbeantragen.
Beratungstermine vergibt die Abteilung Wohnbauförderung in Innsbruck online, Telefon 0512 508-2732.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.