Wie Oberösterreich fördert: Zinszuschuss statt Landesdarlehen
In der Steiermark und in Niederösterreich gibt das Land selbst ein Darlehen. Oberösterreich schaltet die Oberösterreichische Landesbank, die Hypo, dazwischen: Sie vergibt ein Hypothekardarlehen zu Marktkonditionen, und das Land zahlt einen Zinszuschuss, der die Belastung für den Kreditnehmer auf 1,5 Prozent drückt. Für die Finanzierung heißt das: Ein Teil des Bankkredits kommt zwingend von der Hypo, der Rest kann bei jeder Bank aufgenommen werden. Wer über einen Vermittler mehrere Banken vergleicht, sollte das geförderte Hypo-Darlehen als fixen Baustein vorgeben.
Eigenheim-Förderaktion 1,5 Prozent
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihen- oder Doppelhäusern mit höchstens zwei Wohnungen sowie Abbruch und Neubau. Jede Wohnung braucht mindestens 80 Quadratmeter. Antragsberechtigt ist nur, wer bereits als Eigentümer im Grundbuch steht, ein Kaufvertrag allein reicht nicht.
| Baustein | Gefördertes Hypothekardarlehen |
|---|---|
| Basis | 75.000 € |
| Je Kind im Haushalt mit Familienbeihilfe | + 15.000 € |
| Je Kind mit erhöhter Familienbeihilfe | + 20.000 € |
| Barrierefreie Errichtung (Befund Energiesparverband) | + 5.000 € |
| Zweite Wohnung im Haus | + 25.000 € |
| Reihen- oder Doppelhaus in verdichteter Anlage (max. 400 m² Grund je Haus) | + 20.000 € |
Das Darlehen läuft 35 Jahre. In den ersten zehn Jahren ist der Zinssatz für den Kreditnehmer dank Zuschuss fix 1,5 Prozent. Danach wird variabel verzinst: 3-Monats-Euribor plus höchstens 112 Basispunkte, für die restliche Laufzeit. Ausgezahlt wird erst nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung des Rohbaus mit Dach.
Rechenbeispiel: 105.000 Euro für eine Familie
Ein Paar mit zwei Kindern erhält 75.000 Euro Basis plus zweimal 15.000 Euro, zusammen 105.000 Euro gefördertes Hypo-Darlehen.
| 105.000 € über 35 Jahre | Zinssatz | Monatsrate |
|---|---|---|
| Gefördertes Hypo-Darlehen, erste 10 Jahre | 1,50 % | 321 € |
| Bankkredit (OeNB-Durchschnitt Juli 2026) | 3,54 % | 436 € |
| Vorteil in der Fixzinsphase | 2,04 Prozentpunkte | 115 € im Monat, rund 13.800 € in zehn Jahren |
Nach zehn Jahren endet der Zuschuss. Der 3-Monats-Euribor plus bis zu 1,12 Prozentpunkte kann dann über oder unter dem Fixzins liegen, den eine andere Bank für die Restlaufzeit bietet. Wer Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit will, sollte den Rest der Finanzierung als lange Fixzinsbindung strukturieren, siehe Fixzins oder variabel.
Neue Eigentumswohnung: Zuschuss und Variante C
Beim Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung von einem gemeinnützigen oder gewerblichen Bauträger mit Sitz in Oberösterreich zahlt das Land Zuschüsse zu einem Hypo-Darlehen: 10.000 Euro zu 75.000 Euro Darlehen als Basis, je Kind 2.000 Euro zu weiteren 15.000 Euro, bei Behinderung 2.500 Euro zu 20.000 Euro, für einen Tiefgaragenplatz 500 Euro zu 2.500 Euro. In den Varianten A und B werden diese Zuschüsse über 20 Jahre monatlich ausbezahlt. Seit 2025 gibt es zusätzlich die Variante C mit 1,5 Prozent Fixzinsbelastung für zehn Jahre, wählbar bis 31. Dezember 2027. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Bauträger das Projekt als gefördert eingereicht hat.
Sanierung von Häusern bis drei Wohnungen
Für die Sanierung eines Hauses, dessen Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt, stehen zwei Wege offen. Entweder Zuschüsse zu einem Darlehen: 25 Prozent der förderbaren Kosten, verteilt auf die ersten 15 Jahre der Laufzeit, halbjährlich ausbezahlt. Oder ein einmaliger Bauzuschuss von 15 Prozent der förderbaren Kosten ohne Darlehen. Förderbar sind bei einer umfassenden Sanierung, also mindestens drei Bauteilen aus Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke und Haustechnik, höchstens 50.000 Euro, bei Einzelbauteilen 15.000 Euro je Bauteil. Die Heiztechnik selbst zählt nicht zu den förderbaren Kosten. Nachweis ist ein kostenloser energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands, Rechnungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Wird das Haus selbst bewohnt, gelten die Einkommensgrenzen.
Einkommensgrenzen und Pflichten
Die Einkommensgrenze liegt bei 50.000 Euro netto im Jahr für eine Person und 85.000 Euro für zwei, je weitere Person ohne Einkommen 7.500 Euro mehr, bei erhöhter Familienbeihilfe 8.500 Euro. Gezählt wird das Einkommen des Antragstellers und des Partners, auch wenn dieser nicht im Grundbuch steht.
Die Förderung bringt Auflagen für zehn Jahre: Bezug innerhalb von drei Jahren nach Zusicherung, Hauptwohnsitz aller Antragsteller, und alle in den letzten fünf Jahren bewohnten Miet- und Eigentumswohnungen müssen spätestens sechs Monate nach Einzug aufgegeben werden. Wer die Auflagen verletzt, verliert die Zuschüsse oder muss sie zurückzahlen. Für Käufer einer Anlegerwohnung oder Besitzer einer Zweitwohnung ist die Förderung damit ausgeschlossen.
Antrag und Ablauf
- Grundbuchauszug auf den eigenen Namen, rechtskräftige Baubewilligung und genehmigten Bauplan beschaffen.
- Einkommensnachweise des Vorjahres für alle Grundbuch-Eigentümer und Partner sammeln, Jahreslohnzettel vom Arbeitgeber, kein FinanzOnline-Ausdruck.
- Antrag vor Baubeginn bei der Abteilung Wohnbauförderung einreichen und den Bescheid über den vorzeitigen Baubeginn abwarten.
- Nach der Förderungszusicherung meldet sich die Hypo Oberösterreich zur Darlehensabwicklung. Sie verlangt die Rohbaubestätigung der Gemeinde und den beglaubigten Schuldschein.
- Restfinanzierung bei der Hausbank oder über einen Vermittler mit dem Hypo-Darlehen als fixem Baustein aufsetzen. Beide Pfandrechte müssen in die Beleihungsquote passen.
Kostenlose Energieberatung bietet der OÖ Energiesparverband unter 0800 205 206, einen Gutschein dafür gibt es mit dem vorzeitigen Baubeginn.
Häufige Fragen
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt redaktionell aktualisiert am 5. September 2026. Bei zeitabhängigen Angaben gilt im Zweifel der aktuelle Stand der verlinkten Primärquelle.